Bauer: Kontrollen bei der Leiharbeit überprüfen

MdL Bernhard Pohl, MdL Prof. (Univ. Lima) Dr. Peter Bauer, Prof. Dr. Martin Franzen, MdL Mannfred Pointner

FREIE WÄHLER diskutierten mit Rechtsexperten der Universität München über Arbeitnehmerfreizügigkeit nach der EU-Osterweiterung

16.09.2011

München (do). Die FREIEN WÄHLER im Bayerischen Landtag haben am Donnerstag Prof. Dr. Martin Franzen vom Lehrstuhl für deutsches, europäisches, internationales Arbeitsrecht und Bürgerliches Recht der Ludwig-Maximilians-Universität München zu einem Vortrag in den Bayerischen Landtag eingeladen. Der Rechtsexperte berichtete über die volle Arbeitnehmerfreizügigkeit in der EU, die seit Mai dieses Jahres auch für die neu hinzugekommenen Länder (außer Rumänien und Bulgarien) in vollem Umfang gilt. Nach der Begrüßung durch Fraktionschef Hubert Aiwanger, erläuterte Franzen die aktuelle Rechtslage zu den Themen Arbeitnehmerfreizügigkeit, Arbeitnehmerentsendung und Arbeitnehmerüberlassung.

In der anschließenden Diskussion mit den FREIE WÄHLER Landtagsabgeordneten Prof. (Univ. Lima) Dr. Peter Bauer, Sprecher für Arbeit und Soziales, Bernhard Pohl, Mitglied des Landtagsausschusses für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Verbraucherschutz sowie Mannfred Pointner, finanzpolitischer Sprecher der FREIE WÄHLER Landtagsfraktion, wurde deutlich, dass es seit der Einführung der vollen Arbeitnehmerfreizügigkeit bisher nicht zu der befürchteten Überschwemmung des deutschen Arbeitsmarktes mit Billigarbeitskräften aus osteuropäischen Staaten gekommen ist. Diese Entwicklung könne auch auf das geltende deutsche Recht zurückgeführt werden.

Bauer: „Vorsicht müssen wir jedoch bei ausländischen Tarifverträgen mit geringen Entgeltuntergrenzen walten lassen, weil diese in Deutschland anerkannt werden müssen. Deswegen bergen diese Tarifverträge das Risiko, ein mögliches Einfallstor für billige Arbeitskräfte, Dumpinglöhnen und prekären Arbeitsverhältnissen aus dem EU-Ausland zu sein. Zwar hat der Gesetzgeber einen eigenständigen Mindestlohn für die Leiharbeitsbranche beschlossen; der entsprechende Tarifvertrag ist jedoch wegen formeller Mängel derzeit noch nicht in Kraft getreten.“ Bauer forderte daher eine Überprüfung der Kontrollen durch die Zollbehörden im Bereich der Leiharbeit. Die rechtlichen Probleme seien zwar überschaubar, die gesetzlichen Vorgaben müssten allerdings auch in der Praxis eingehalten werden.