Meyer: BKH und JVA Straubing mit Problemen nicht alleine lassen!

Die Abgeordneten Claudia Jung (4.v.l.), Tanja Schweiger (6.v.l.), Peter Meyer (7.v.l.), Florian Streibl (8.v.l.) und Manfred Pointner (1.v.r.) sowie die Referenten des AK 4 „Finanzen, Bürokratie, und Recht“ der FREIE WÄHLER Landtagsfraktion mit dem Straubinger Kreisrat Franz-Xaver Stiersdorfer (FW), JVA-Gefängnisbetriebsleiter und stv. Personalratsvorsitzender Gunther Zettl und stv. JVA-Anstaltsleiterin Anja Ellinger (2., 3. und 5. v.l.)

FREIE WÄHLER informieren sich über Sicherungsverwahrung

München (da). Abgeordnete des rechtspolitischen Arbeitskreises der FREIE WÄHLER Landtagsfraktion haben sich am 28. Juli 2011 in Straubing über die Auswirkungen der Neuregelung der Sicherungsverwahrung informiert. Das forensisch-psychiatrische Bezirkskrankenhaus Straubing sowie die Justizvollzugsanstalt Straubing sind die in Bayern hauptsächlich von der Neuregelung betroffenen Institutionen. Florian Streibl, rechtspolitischer Sprecher, Manfred Pointner, finanzpolitischer Sprecher, Peter Meyer, Sprecher für den Öffentlichen Dienst, Tanja Schweiger und Claudia Jung ließen sich von leitenden Mitarbeitern des BKH Straubing (forensisch-psychiatrische Klinik) sowie der JVA Straubing die Situation schildern, besichtigten die Räumlichkeiten und diskutierten die geplanten baulichen und personellen Änderungen. Bei einem Treffen mit Vertretern des Personalrats der JVA wurde die schwierige Personalsituation der Bediensteten besprochen. Die ohnehin schon zu geringe Personalausstattung hat sich im Laufe der Zeit noch durch eine ständige Aufgabenmehrung und die notwendige Spezialisierung der Bediensteten zugespitzt.

Besuch im BKH Straubing zur Unterbringung der ThUG-Klienten:

Bei der Sicherungsverwahrung handelt es sich um die Weiterverwahrung schwerer Straftäter nach Haftende aufgrund ihrer anhaltenden Gefährlichkeit für die Allgemeinheit. Anlässlich der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zur rückwirkenden Verlängerung der Sicherungsverwahrung trat bereits Anfang des Jahres auf Bundesebene eine Reform der Regelungen in Kraft. Im Zuge dessen wurde auch eine Sonderregelung für denjenigen begrenzten Personenkreis geschaffen, der nach dem Verbot rückwirkender Verschärfungen im Recht der Sicherungsverwahrung nach dem Urteil des EGMR freikam bzw. noch hätte freigelassen werden müssen. Dabei handelt es sich um das sogenannte Therapieunterbringungsgesetz (ThUG), für dessen Vollzug die Länder zuständig sind. In Bayern sollen die Betroffenen in den Bezirkskrankenhäusern, insbesondere dem BKH Straubing, untergebracht werden. Trotz heftiger Kritik der zur Umsetzung verpflichteten Bezirke und führender Experten trat das bayerische Umsetzungsgesetz am 1. August 2011 in Kraft. Der zuständige Oberarzt des BKH Straubing, Dr. Blendl, äußerte vor allem aus fachpsychologischer Sicht Kritik, da bei der Therapieunterbringung Gefährlichkeit mit psychiatrischer Erkrankung verwechselt werde. Mit dem Gesetz sei ein enormer organisatorischer Aufwand verbunden. Ein großes Problem sei vor allem, dass das Gesetz auf drei Jahre befristet sei und deshalb das notwendige Fachpersonal auch nur befristet eingestellt werden könne. MdL Peter Meyer: „Das ist eine Katastrophe. Die damit verbundenen Kosten sind bis heute nicht klar geregelt. Zwar sieht das Gesetz vor, dass der Freistaat die Kosten dafür trägt. Jedoch ist unsicher, ob dies auch für Folgekosten gilt. Das BKH Straubing musste bereits jetzt schon eine ganze Abteilung für einen einzigen ThUG-Klienten räumen, da dieser getrennt von den normalen Patienten untergebracht werden muss. Für jedes Bett, das aufgrund der notwendigen Trennung freibleiben muss fehlt dem BKH der entsprechende Tagessatz von 216 Euro. Das BKH darf auf keinen Fall auf den Kosten sitzen bleiben und entgangene Einnahmen müssen angemessen ersetzt werden.“

Besuch in der JVA Straubing zur Unterbringung der Sicherungsverwahrten und der Personalsituation:

Unabhängig von den Regelungen für diesen begrenzten Personenkreis hat das Bundesverfassungsgericht im Mai dieses Jahres die geltenden Regelungen zur Sicherungsverwahrung gefährlicher Straftäter für verfassungswidrig erklärt, da diese das Grundrecht auf Freiheit verletzten.

Künftig müssen demnach die betroffenen Verwahrten freigelassen werden, einzig sehr gefährliche Straftäter dürfen unter bestimmten Voraussetzungen in Sicherungsverwahrung bleiben: Da die Entscheidung keine sofortige Freilassung für mehrere hundert Verwahrte bedeuten kann, hat das Gericht eine Übergangsregelung angeordnet. Bis Mitte 2013 muss der Gesetzgeber eine Neuregelung schaffen und die Sicherungsverwahrung auf einen freiheitsorientierten und therapiegerichteten Vollzug ausrichten der sich künftig deutlich vom regulären Strafvollzug unterscheiden muss. In der JVA Straubing sollen künftig alle Sicherungsverwahrten untergebracht werden. Hierfür ist ein neuer Komplex vorgesehen, in dem bis zu 84 Sicherungsverwahrte getrennt von den übrigen Strafgefangenen Platz finden. Die Fertigstellung des Gebäudes erforderte aufgrund des enormen Zeitdrucks bereits in der lediglich zweieinhalb wöchigen Planungsphase einen enormen Kraftakt der Beteiligten. Die Anlage muss innerhalb der Übergangsregelung des Bundesverfassungsgerichts bis Mitte 2013 fertiggestellt werden da andernfalls die Freilassung der gefährlichen Straftäter droht.

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Der Pressesprecher der FREIE WÄHLER LANDTAGSFRAKTION im Bayerischen Landtag
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