Meyer: Offenbarungseid der Staatsregierung

Tief erschüttert ist MdL Peter Meyer (Hummeltal, Lkr. Bayreuth) über die Antwort des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus auf die schriftliche Anfrage vom 15.3.2010 zur staatlichen Heimaufsicht in Schülerheimen und Internaten (LT-DrS 16/4784). Die Antwort offenbare einerseits schwere organisatorische Mängel, die einfach nicht zu verleugnen seien, und gebe andererseits nur wenig konkrete Auskunft. Peter Meyer: „Für mich steht nach dieser Antwort fest: Es gibt bislang keine funktionierende Heimaufsicht in Schülerheimen und Internaten. Und dies vor dem Hintergrund der vielerorts aufgedeckten Missbrauchs- und Misshandlungsfälle.“

Im Einzelnen:

  1. Das Kultusministerium kennt nicht die konkrete Zahl der Heime, die im Zuständigkeitsbereich der Schulaufsicht liegen.
  2. Das Kultusministerium hat eine völlig falsche Rechtsauffassung über Inhalt und Umfang der Heimaufsicht. Heimaufsicht in jeder Art von Heimen hat darüber zu wachen, dass Kinder und Jugendliche nicht gefährdet sind (Sicherstellung des „Jugendwohls“). Der Prüfungsmaßstab für die Heimaufsicht muss daher für Jugendhilfe und Schulaufsicht identisch sein.
  3. Es sind keine Planstellen für Fachpersonal, ja sogar überhaupt keine explizit für Heimaufsicht ausgewiesene Planstellen vorhanden (ausdrückliche Antwort). Die Schulaufsicht hat sich mit dem vorhandenen Personal aus dem Lehrerbereich offenbar ganz auf die Überwachung der Schulen und die Qualität des Unterrichts konzentriert und dabei die Internate völlig vergessen.
  4. Nach Auffassung des Kultusministeriums besteht keine Meldepflicht für kommunale und private Schulen und Heime bei Missbrauchsfällen und deshalb prüfe das Justizministerium derzeit die Einführung einer Meldepflicht. Für Peter Meyer genügt jedoch die Anordnung einer entsprechenden Auflage nachträglich zum Genehmigungsbescheid – wie in der Jugendhilfe auch.

Peter Meyer fordert:

  • Die sofortige Anberaumung von Dienstbesprechungen mit den Schulaufsichtsbehörden, um eine landeseinheitliche Behandlung von aufgedeckten Missbrauchsfällen zu koordinieren.
  • Die sofortige und vollständige Erfassung, welche Heime der Schulaufsicht unterliegen.
  • Die sofortige Aufnahme von Meldepflichten gegenüber der Schulaufsicht in die Genehmigungsbescheide bei schweren und besonderen Vorkommnissen.
  • Mittelfristig die Schaffung von Planstellen für Fachpersonal für die staatliche Heimaufsicht, wie sie in Senioren-, Behinderten- und Jugendhilfeheimen selbstverständlich sind.

Peter Meyer abschließend: „Wir müssen zur Kenntnis nehmen, dass ein ganzes Ressort eine staatliche Aufgabe über Jahre hinweg völlig verkannt hat. Natürlich kann selbst eine funktionierende Heimaufsicht nicht jeden Missbrauchs- und Misshandlungsfall verhindern. Wenn aber überhaupt keine Heimaufsicht stattfindet, braucht man sich über das Ausmaß der bislang bekannt gewordenen Fälle wirklich nicht zu wundern.“

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v.l.: Florian Streibl (rechtspolitischer Sprecher) und Peter Meyer (Sprecher Öffentlicher Dienst) zur staatlichen Heimaufsicht in Schülerheimen und Internaten; Foto:al