Gesetzentwurf der Freien Wähler
Die Informationsfreiheit und die Unfreiheit der Liberalen
Pressemitteilung vom 12.07.2010
München (mh). „Nun heißt es für die FDP Farbe bekennen“, freut sich Florian Streibl, rechtspolitischer Fraktionssprecher der Freien Wähler, vor der zweiten Lesung des Informationsfreiheitsgesetzes in dieser Woche im Plenum des Bayerischen Landtags. Die Vertreter der Liberalen hatten bisher in den beteiligten Ausschüssen unterschiedlich auf den Gesetzentwurf der Freien Wähler reagiert: Von Enthaltung über Ablehnung bis hin zu Abwesenheit. Doch nun gelte es, einheitlich abzustimmen, betont Streibl. So wie bei der ersten Lesung, als sich die FDP noch für den Gesetzentwurf der Freien Wähler ausgesprochen hatte. „Die Liberalen sind zwar Mitglieder im Bündnis für Informationsfreiheit, kneifen aber vor dem Regierungspartner CSU, der gegen mehr Transparenz im Verwaltungsgebaren mauert“, wundert sich Streibl.
Der Entwurf der Freien Wähler für ein Informationsfreiheitsgesetz zielt darauf ab, die Transparenz der öffentlichen Verwaltung zu erhöhen. Eine Demokratie lebe davon, dass Amtsdokumente und Unterlagen jedem Bürger jederzeit frei zugänglich seien, so Streibl. Der Gesetzentwurf der Freien Wähler führe zu einem gerechten Ausgleich zwischen dem Informationsbedarf der Öffentlichkeit einerseits und dem Schutz sensibler Personendaten andererseits. Keinesfalls sei das Gesetz überflüssig oder führe zu mehr Bürokratie, wie die CSU behaupte. Einige CSU-Kommunalpolitiker scheinen dies erkannt zu haben, da sie in ihren Gemeinden für Informationsfreiheitssatzungen gestimmt haben, betont Streibl. Außerdem hätten andere Bundesländer positive Erfahrungen mit ihren Informationsfreiheitsgesetzen gemacht.
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Tel.: +49 (0) 89 / 41 26 – 29 41, Dirk.Oberjasper@FW-Landtag.de
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