Freie Wähler zur angekündigten Konzentration der Insolvenzgerichte
Muthmann: Überflüssige und teure Schwächung der Regionen
Pressemitteilung vom 29.09.2010
München (da). Die von der Staatsregierung angekündigte Konzentration der bisher 29 bayerischen Insolvenzgerichte auf künftig nur noch acht Standorte wird von der Freie Wähler Landtagsfraktion strikt abgelehnt. Künftig sollen zwei Amtsgerichte in Oberbayern und jeweils eines in jedem anderen Regierungsbezirk diese Aufgaben übernehmen.
In einem Dringlichkeitsantrag erklärt Alexander Muthmann, MdL, Vorsitzender des Wirtschaftsausschusses des Bayerischen Landtags und wirtschaftspolitischer Sprecher der Freien Wähler: „Die Begründung, wonach durch die geplante Maßnahme eine Spezialisierung von Richtern und Rechtspflegern erreicht werden könnte, ist reiner Vorwand. Auch die Behauptung, dass unsere Insolvenzgerichte derzeit nicht auf Augenhöhe mit Unternehmern und Insolvenzverwaltern kommunizieren könnten, ist völlig unzutreffend. Die Aufgabenstellung der Richter und Rechtspfleger ist im Insolvenzverfahren vorwiegend rechtlicher Art. Insoweit ist eine weitere Spezialisierung, insbesondere bezüglich betriebswirtschaftlicher Fragestellungen, von der Finanzbuchhaltung bis hin zu Kenntnissen der Unternehmensorganisation nicht geboten, um die Aufgaben der Insolvenzgerichte angemessen zu bewältigen. Im Übrigen ist angesichts der häufigen Wechsel von Richtern in ihren Funktionen eine weitergehende und zeitaufwendige Spezialisierung ineffizient.“ Darüber hinaus erforderten weitergehende Veränderungen auch eine Änderung der Insolvenzordnung, was jedoch nicht in der Kompetenz des Bayerischen Gesetzgebers liegt.
Florian Streibl, Mitglied im Rechtsausschuss des Bayerischen Landtags und rechtspolitischer Fraktionssprecher, kritisiert: „Auch der Hinweis, dass diese beabsichtigte Konzentration Forderungen aus dem Kreis der Insolvenzverwalter (Grafenbrucher Kreis) entspräche, rechtfertigt die geplante Zentralisierung nicht. Im Gegenteil: Der Blick dieser wenigen Großkanzleien ist sicherlich nicht auf die breite Zahl von Insolvenzverfahren gerichtet, zumal es hier um die Abwicklung der vielen masselosen Klein- und Kleinstverfahren geht.“ Der Hinweis des Justizministeriums, die elektronische Kommunikation könne bald die persönliche Vorsprache an den Insolvenzgerichten ersetzen, sei ebenfalls unrealistisch und vor allem bei Privatinsolvenzen lebensfremd so der Abgeordnete der Freien Wähler aus Oberammergau weiter.
Die geplante Rechts- und Organisationsänderung ist nach Ansicht der Freien Wähler Landtagsfraktion ein Affront gegenüber den bisher in den Insolvenzverfahren tätigen Richtern und Rechtspflegern. Wie schon so oft, habe die Ministerialbürokratie ein solches Änderungsverfahren ohne vorherige Abstimmung und Anhörung der unmittelbar Betroffenen in die Wege geleitet. Muthmann weiter: „Die Staatsregierung treibt den Abbau von Bürgernähe voran und setzt sich in gewohnter Weise und ohne Not über unsere ländlichen Regionen hinweg. Die Absicht von CSU und FDP, die ländlichen Räume Bayerns zu stärken: Ein reines Lippenbekenntnis!“
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Der Pressesprecher der FREIE WÄHLER LANDTAGSFRAKTION im Bayerischen Landtag
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