Freie Wähler zum Vorstoß von Innenminister Herrmann, die Sicherungsverwahrung auch auf Heranwachsende auszudehnen
Streibl: Mehr Geld für Gewaltprävention erforderlich
Pressemitteilung vom 09.07.2010
München (do). Die Freie Wähler Landtagsfraktion hat die Initiative Joachim Herrmanns zur Ausdehnung der sogenannten Sicherungsverwahrung auf Heranwachsende unter 21 Jahren begrüßt. Ihr rechtspolitischer Sprecher, Florian Streibl, sagte, Herrmann müsse seinen Worten jedoch auch Taten folgen lassen und der Prävention im Bereich jugendlicher Gewaltkriminalität mehr Sachmittel und vor allem Personal zur Verfügung stellen. „Wer als Jugendlicher bereits mehrfach dadurch aufgefallen ist, dass er in Fußgängerzonen grundlos Menschen zusammenschlägt, für den muss auch dann eine nachträgliche Sicherungsverwahrung möglich sein, wenn er zum Zeitpunkt der Straftat jünger als 21 Jahre war. Es geht hier um den Schutz unserer Mitbürgerinnen und –mitbürger, deswegen darf es gegenüber gewalttätigen Heranwachsenden keine Toleranz geben!“
Der Oberammergauer Abgeordnete der Freien Wähler forderte Innenminister Herrmann dazu auf, seine Rechtsauffassung im Streit mit Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger nun auch durchzusetzen. Ferner gehöre zu einer besseren Präventionsarbeit, dass die Kompetenzen der Jugendämter gestärkt und Polizei sowie Justiz mit deutlich mehr Planstellen ausgestattet würden. „Die bayerischen Richter haben einen viel zu hohen Arbeitsdruck, deswegen werden Strafverfahren zu häufig eingestellt oder jugendliche Straftäter äußerst milde abgeurteilt; aus Furcht vor einer zeit- und arbeitsintensiven Revision. Am Ende ist dann so viel Zeit bis zur Verurteilung verstrichen, dass manche Straftäter sich schon gar nicht mehr daran erinnern können, welches Leid sie ihrem Opfer zugefügt haben.“
Streibl kritisierte ferner, dass die bayerische Polizei wegen Arbeitsüberlastung jugendliche Straftäter zu oft aus dem Auge verlöre. „Wir müssen diese Serientäter gezielter beobachten und früher eingreifen, so dass es gar nicht erst zu einer Straftat kommt, die eine Sicherungsverwahrung erforderlich macht. – Sonst gibt es Jahre später ein bitteres Erwachen!“
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