Abschaffung der nachträglichen Sicherungsverwahrung
Aiwanger: Gewalttäter nicht auf die Bevölkerung loslassen
Pressemitteilung vom 08.08.2010
München. Aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte vom Dezember 2009 und der Position der Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger müssten in Deutschland rund 100 Gewalttäter auf freien Fuß gesetzt werden, weil die Sicherungsverwahrung für sie erst nachträglich erlassen wurde. Zukünftig soll eine Sicherungsverwahrung im Anschluss an die Haft nur noch dann möglich sein, wenn diese bereits beim Urteilsspruch verhängt oder vorbehalten wird.
Der Freie Wähler-Vorsitzende Hubert Aiwanger bezweifelt, dass sich die Gerichte auf die neue Rechtslage so einstellen können, dass künftig in allen Fällen eine Entlassung von rückfallgefährdeten Gewalttätern verhindert werden kann, da sich manchmal erst während der Haft Indizien für eine spätere zusätzliche Gefahr ergeben: "Das aktuell brennende Problem sind aber auch die rund 100 Altfälle, von denen schon 16 freigelassen wurden und die Entlassung weiterer über 80 als gefährlich eingestufter Personen bevorsteht. Es muss dringend eine Regelung gefunden werden, dass diese Gewalttäter nicht auf die Bevölkerung losgelassen werden. Rund-um-die Uhr-Überwachung bei so vielen Tätern ist nicht zu leisten, die elektronische Fußfessel ist bei diesen Fällen nicht ausreichend. Die Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger macht sich mitschuldig, wenn auch nur einem Bürger durch einen entlassenen Täter etwas passiert."
Für die Rund-um-die-Uhr-Überwachung eines freigelassenen Gewalttäters werden etwa 20 Polizeibeamte benötigt. Die elektronische Fußfessel zeigt zwar den Aufenthaltsort der betroffenen Person an, verhindert aber nicht die Kontaktaufnahme zu möglichen Opfern, so Sicherheitsexperten.
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