Sexueller Missbrauch

Freie Wähler fordern Verlängerung der Verjährungsfrist auf 30 Jahre

Pressemitteilung vom 16.06.2010

München (mh). Mit einem Dringlichkeitsantrag im Rechtsausschuss am Donnerstag, 17. Juni, möchte die Landtagsfraktion der Freien Wähler eine Verlängerung der zivilrechtlichen Verjährungsfristen bei sexuellem Missbrauch auf 30 Jahre erreichen. „Die Frist beträgt momentan drei Jahre. Das ist viel zu kurz, denn die Opfer haben häufig Hemmschwellen zu überwinden und können oft erst Jahre oder Jahrzehnte später darüber sprechen“, erklärt Bernhard Pohl, MdL und Mitglied des Rechtsausschusses. Außerdem sei es unbefriedigend, dass die Verjährungsfrist sich derzeit nur unwesentlich von der bei Schadensersatzansprüchen wegen Sachbeschädigung unterscheide. Hier stimme die Verhältnismäßigkeit nicht, so Pohl weiter, da sexueller Missbrauch ein ganzes Leben zerstören könne.


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