Änderungsantrag der Abgeordneten Hubert Aiwanger, Tanja Schweiger, Prof. Dr. Michael Piazolo, Dr. Hans Jürgen Fahn, Günther Felbinger, Eva Gottstein und Fraktion (FW)

 

zum Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Haushaltsgesetzes 2009/2010 (Nachtragshaushaltsgesetz – NHG – 2010) (Drs. 16/3082) hier: Änderung des Bayerischen Hochschulgesetzes

 

Der Landtag wolle beschließen:

Es wird folgender § 8 eingefügt: „§ 8 Änderung des Bayerischen Hochschulgesetzes Art. 71 des Bayerischen Hochschulgesetzes (BayHSchG) vom 23. Mai 2006 (GVBl S. 245, BayRS 2210-1-1-WFK), zuletzt geändert durch § 1 des Gesetzes vom 7. Juli 2009 (GVBl S. 256), wird wie folgt geändert: 1. Abs. 1 bis 7 werden aufgehoben. 2. Die bisherigen Abs. 8 und 9 werden Abs. 1 und 2. 3. Abs. 10 wird aufgehoben.“

 

Begründung:

Die Finanzierung der Hochschulen ist Sache des Staates und nicht der Studierenden. Die in Art. 71 Bayerisches Hochschulgesetz (BayHSchG) geregelte Erhebung von Studiengebühren ist u.E. unsozial und wirkt sozial selektiv. Grundsätzlich muss allen Studierwilligen in Bayern unabhängig von ihrer sozialen Herkunft ein Erststudium ermöglicht werden. Doch statt konsequent den Zugang zu einer qualifizierten Hochschulausbildung für breite Gesellschaftsschichten zu erleichtern, werden immer mehr Hürden aufgebaut. Studiengebühren machen Bildung zur Ware und verstärken die Abhängigkeit der Studenten vom Geldbeutel ihrer Eltern. Hinzu kommt die mangelnde Transparenz bei der Verwendung der Studiengebühren. Zudem zweifelt die Mehrheit der Studierenden daran, dass durch die Erhebung der Studiengebühren eine Verbesserung der Lehrbedingungen erzielt wird, gerade die Studierendenproteste der vergangenen Wochen und Monate haben dies erneut verdeutlicht. Letzten Endes verschärfen die Studiengebühren zusätzlich den Akademiker- und Fachkräftemangel sowie die Ausbildungsmisere. Daher werden künftig keine Studiengebühren mehr erhoben.

 

Zur Vorgangsmappe auf der Seite des Bayerischen Landtags