Antrag der Abgeordneten Hubert Aiwanger, Tanja Schweiger, Ulrike Müller, Prof. (Univ. Lima) Dr. Peter Bauer, Dr. Hans Jürgen Fahn, Günther Felbinger, Thorsten Glauber, Eva Gottstein, Joachim Hanisch, Dr. Leopold Herz, Claudia Jung, Peter Meyer, Alexander Muthmann, Prof. Dr. Michael Piazolo, Bernhard Pohl, Mannfred Pointner, Markus Reichhart, Florian Streibl, Dr. Karl Vetter, Jutta Widmann und Fraktion (FW)

 

Alle Biberschäden ausgleichen

 

Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert, alle Schäden, wie Fraß- und Vernässungsschäden an landwirtschaftlichen Kulturen, Flurschäden, Maschinenschäden, Schäden an Teichdämmen/Fischzucht sowie fortwirtschaftliche und sonstige Schäden verursacht durch den Biber, vollumfänglich über die Ausgleichszahlungen im Rahmen des artenschutzrechtlichen Bibermanagements in Bayern auszugleichen. Zudem sind die Schäden an kommunalen Einrichtungen in die Ausgleichszahlungen im Rahmen des artenschutzrechtlichen Bibermanagements mit aufzunehmen und ebenfalls zu entschädigen.

Zusätzlich, ggf. ersatzweise bei wiederkehrenden Schäden sind entsprechenden Maßnahmen so zu gestalten, dass diese den stetig wachsenden Biberbestand regulieren.

 

Begründung:

Als neue Akzeptanz fördernde Maßnahme im Rahmen des artenschutzrechtlichen Bibermanagements werden, seit 1. August 2008, vom Biber verursachte Schäden unter bestimmten Voraussetzungen durch freiwillige finanzielle Leistungen des Staates ausgeglichen. Demnach stehen, befristet für fünf Jahre, jährlich 250.000 Euro für Schäden verursacht durch den Biber zur Verfügung.

Nach Mitteilung des Staatsministeriums für Umwelt und Gesundheit belaufen sich die Schäden für das Jahr 2009 auf knapp 495.000 Euro. Dies bedeutet nach den derzeitigen Regeln, dass den Geschädigten für das Jahr 2009 lediglich 54 Prozent des entstandenen Schadens ausgeglichen wird. Es ist daher zu bezweifeln, dass die Schaffung des „Biberfonds“ mit der derzeitigen finanziellen Ausstattung zur Akzeptanz des Bibers beiträgt.

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