Änderungsantrag der Abgeordneten Hubert Aiwanger, Tanja Schweiger, Dr. Hans Jürgen Fahn, Ulrike Müller und Fraktion (FW)

 

Haushaltsplan 2009/2010; hier: Ausgleichszahlung für Bewirtschaftungseinschränkungen im Bereich der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie Neuer Tit. im Kap. 12 77 TG 82(Kap. 12 77 Tit. 633 82)

 

Der Landtag wolle beschließen:

Im Entwurf für den Doppelhaushalt 2009/2010 wird folgender neuer Tit. bei Kap. 12 77 TG 82 eingefügt: „Tit: 688 32 Ausgleichsleistungen und Entschädigungen für Bewirtschaftungseinschränkungen betroffener Flächenbewirtschafter“ Der Haushaltsansatz wird mit jeweils 5.000.000 Euro pro Jahr dotiert.

 

Begründung:

Bei der Erstellung der Bewirtschaftungspläne wird es zu Nutzungseinschränkungen bei den bewirtschafteten Flächen kommen. Dies wirkt sich für die Bewirtschafter wie eine Enteignung aus und muss finanziell ausgeglichen werden.

 

Zur Vorgangsmappe auf der Seite des Bayerischen Landtags