Änderungsantrag der Abgeordneten Hubert Aiwanger, Tanja Schweiger, Peter Meyer, Günther Felbinger und Fraktion (FW)

 

zum Gesetzentwurf der Staatsregierung zum Neuen Dienstrecht in Bayern (Drs. 16/3200) hier: Änderung des § 1 „Bayerisches Besoldungsgesetz (BayBesG)“ (Anhebung verschiedener Eingangsämter im mittleren technischen Dienst)

 

Der Landtag wolle beschließen:

§ 1 des Gesetzesentwurfs der Staatsregierung zum Neuen Dienstrecht in Bayern wird wie folgt geändert:

1. In der Anlage 1 zu Art. 22 Abs. 1 Satz 1 werden in „Besoldungsgruppe A 8“ die Bezeichnungen „Veterinärassistent, Veterinärassistentin1)“, „Hygienehauptsekretär1)“ (Hygienekontrolleur, Hygienekontrolleurin) sowie „Hauptsekretär im Verbraucherschutz1)“ (Lebensmittelüberwacher, Lebensmittelüberwacherin) als Eingangsamt aufgenommen.

2. In der Anlage 2 zu Art. 22 Abs. 2 Satz 2 werden bei den Amtsbezeichnungen „Sekretär, Sekretärin“ der Zusatz „Hygiene-“ sowie bei den Amtsbezeichnungen „Obersekretär, Obersekretärin“ der Zusatz „Hygiene-“ und „- im Verbraucherschutz“ gestrichen.

 

Begründung:

Nach der Besoldungssystematik ist bei der Einstufung der verschiedenen Tätigkeiten in Eingangsämter auf vergleichbare Einstellungsvoraussetzungen und in der Folge auf die entsprechende Einstufung zu achten. Nachdem bei den oben genannten Tätigkeiten gleiche Einstellungsvoraussetzungen (erfolgreicher Abschluss einer Meister- oder Technikerprüfung) gegeben sind und eine vergleichbar hohe Verantwortung und Anforderung im Vollzugsdienst und/oder bei der Personalführung vorliegt sind diese Tätigkeiten (vergleichbar den Flussmeistern und Flussmeisterinnen) mit dem Eingangsamt A 8 einzustufen.

 

Zur Vorgangsmappe auf der Seite des Bayerischen Landtags