Änderungsantrag der Abgeordneten Hubert Aiwanger, Tanja Schweiger, Peter Meyer, Günther Felbinger und Fraktion (FW)
zum Gesetzentwurf der Staatsregierung zum Neuen Dienstrecht in Bayern (Drs. 16/3200) hier: § 4 Änderung des Bayerischen Beamtengesetzes (Stellenausschreibungen)
Der Landtag wolle beschließen:
§ 4 des Gesetzentwurfs der Staatsregierung zum Neuen Dienstrecht in Bayern wird wie folgt geändert:
In der Nr. 8 werden in Art. 20 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 nach den Worten „Bewerberinnen sind“ das Wort „grundsätzlich“ eingefügt sowie das Komma und der zweite Halbsatz „wenn es im besonderen dienstlichen Interesse liegt“ gestrichen.
Begründung:
Eine echte Bestenauslese, wie sie in der öffentlichen Verwaltung erfolgen muss, ist nur gewährleistet, wenn freie Stellen grundsätzlich (auch intern) ausgeschrieben werden. Die vorgeschlagene Regelung ermöglicht aber auch eine flexible und sachgerechte Handhabung, bei der im Einzelfall von dem Erfordernis der Stellenausschreibung abgewichen werden kann.
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