Änderungsantrag der Abgeordneten Hubert Aiwanger, Tanja Schweiger, Günther Felbinger, Eva Gottstein, Prof. (Univ Lima) Dr. Peter Bauer, Dr. Hans Jürgen Fahn, Thorsten Glauber, Joachim Hanisch, Dr. Leopold Herz, Claudia Jung, Peter Meyer, Ulrike Müller, Alexander Muthmann, Prof. Dr. Michael Piazolo, Bernhard Pohl, Mannfred Pointner, Markus Reichhart, Florian Streibl, Dr. Karl Vetter, Jutta Widmann und Fraktion (FW)
zum Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen, des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes und weiterer Vorschriften (Drs. 16/4707)
hier: Planungssicherheit für Neugründungen und Schulen im Aufbau
Der Landtag wolle beschließen:
In § 2 Nr. 14 Buchst. b erhält der Halbsatz 2 des neuen Art. 31 Abs. 3 folgende Fassung:
„bei Neugründungen und Schulen im Aufbau sind bis zum Vorliegen statistischer Zahlen die tatsächlichen Verhältnisse maßgebend.“
Begründung:
Privatschulen, die derzeit im Aufbau sind, müssen Planungssicherheit haben, bis sie ihre genehmigte Schülerzahl erreicht haben, weil ansonsten ihr Fortbestand ernsthaft gefährdet ist. Da bei einer Schule im Aufbau die Schülerzahlen von Jahr zu Jahr wachsen, ist es notwendig, die tatsächliche, d.h. größere Schülerzahl zu berücksichtigen und für die Zuweisung von Lehrerwochenstunden nicht auf die kleinere Schülerzahl des Vorjahres zurückzugreifen.
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