Änderungsantrag der Abgeordneten Hubert Aiwanger, Tanja Schweiger, Günther Felbinger, Eva Gottstein, Prof. (Univ Lima) Dr. Peter Bauer, Dr. Hans Jürgen Fahn, Thorsten Glauber, Joachim Hanisch, Dr. Leopold Herz, Claudia Jung, Peter Meyer, Ulrike Müller, Alexander Muthmann, Prof. Dr. Michael Piazolo, Bernhard Pohl, Mannfred Pointner, Markus Reichhart, Florian Streibl, Dr. Karl Vetter, Jutta Widmann und Fraktion (FW)
zum Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen, des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes und weiterer Vorschriften (Drs. 16/4707)
hier: Planungssicherheit für Privatschulen
Der Landtag wolle beschließen:
§ 10 Abs. 2 Nr. 5 erhält folgende Fassung:
„5. § 1 Nr. 23 Buchst. b Doppelbuchst. bb, § 2 Nr. 7 Buchst. b Doppelbuchst. aa Dreifachbuchst. bbb, Nr. 14 Buchst. c Doppelbuchst. aa, Nr. 22 Buchst. a Doppelbuchst. bb und Buchst. b, § 5 Nr. 2 Buchst. a und d und § 8 Nr. 21 am 1. August 2011“
Begründung:
Die in der Drs. 16/4707 für das Bayerische Schulfinanzierungsgesetz in Art. 31 vorgesehene Änderung für Leistungen für den Personalaufwand bei privaten Volksschulen soll nicht zum 1. August 2010, sondern ein Jahr später, zum 1. August 2011, in Kraft treten. Da nach der Neuregelung des Gesetzes eine Zuordnung staatlicher Lehrkräfte und Förderlehrer ausschließlich an staatlich anerkannte, nicht aber mehr an staatlich genehmigte Volksschulen möglich ist, werden zahlreiche private Volksschulen wie z.B. Montessori-Schulen deutlich schlechter gestellt als bisher. Der Änderungsantrag will dies durch eine Verlängerungsfrist zum Inkrafttreten des Gesetzes abfedern und den betroffenen Schulen so die Möglichkeit einräumen, sich auf die veränderte Gesetzeslage einzustellen.
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