Antrag der Abgeordneten Hubert Aiwanger, Tanja Schweiger, Mannfred Pointner, Markus Reichhart und Fraktion (FW)
Einführung der Doppik für den Staatshaushalt
Der Landtag wolle beschließen:
Die Staatsregierung wird aufgefordert, zu berichten, wie sie zur Einführung der doppelten Haushaltsführung (Doppik) für den Staatshaushalt steht. Falls die Doppik als verantwortungsvolle Steuerung öffentlicher Leistungsprozesse gesehen wird, für wann ist die Einführung bei der Haushaltsführung vorgesehen?
Begründung:
Die Doppik ist in zahlreichen Kommunen des Freistaates Bayern eingeführt. Ebenso hat sich die Mehrheit der anderen Bundesländer flächendeckend für die Doppik ausgesprochen. Es stellt sich daher die Frage, ob und wenn ja, wann der Freistaat Bayern die doppelte Haushaltsführung für den Staatshaushalt einführt.
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