Änderungsantrag der Abgeordneten Hubert Aiwanger, Tanja Schweiger, Mannfred Pointner, Markus Reichhart und Fraktion (FW)

 

Haushaltsplan 2009/2010; hier: Erhöhung der Investitionspauschalen an Gemeinden und Landkreise gemäß Art. 12 FAG (Kap. 13 10 Tit. 883 44)

 

Der Landtag wolle beschließen:

Im Entwurf für den Doppelhaushalt 2009/2010 werden folgende Änderungen vorgenommen: Bei Kap. 13 10 Tit. 883 44 wird der Ansatz für das Jahr 2009 um 71.650.000 Euro von 173.300.000 Euro auf 244.950.000 Euro und für das Jahr 2010 um 72.800.000 Euro von 173.300.000 Euro auf 246.100.000 Euro erhöht.

 

Begründung:

Die zusätzlichen Mittel für die Erhöhung der Investitionspauschalen an Gemeinden und Landkreise ergibt sich aus der Erhöhung des Kommunalanteils an der Verbundmasse des allgemeinen Steuerverbundes nach Art. 1 Abs. 1 FAG. Die Hälfte dieser zusätzlichen Mittel fließt in die Erhöhung der Investitionspauschalen. Dies ist eine gute Möglichkeit, um direkt die Finanzkraft der Kommunen zu stärken und so leistungsfähige Gemeinden zu gewährleisten. Insbesondere wegen der derzeitigen Rezession sind starke Kommunen als verlässliche Auftraggeber für die lokalen kleinen und mittelständischen Unternehmen unerlässlich. Massive Investitionen in nachhaltige Projekte sind der beste Weg, um dem wirtschaftlichen Abschwung entgegenzuwirken. Eine Erhöhung der Investitionspauschalen ist nicht zuletzt auch deswegen sinnvoll, um eine Gegenfinanzierung der Eigenanteile der Kommunen bei Projekten aus dem Zukunftsinvestitionsgesetz zu sichern. Durch die Erhöhung der Investitionspauschalen werden gerade finanzschwache Kommunen in die Lage versetzt auch größere Investitionsprojekte im Rahmen des Zukunftsinvestitionsgesetzes zu finanzieren.

 

Zur Vorgangsmappe auf der Seite des Bayerischen Landtags