Änderungsantrag der Abgeordneten Hubert Aiwanger, Tanja Schweiger, Prof. (Univ Lima) Dr. Peter Bauer, Dr. Hans Jürgen Fahn, Thorsten Glauber, Dr. Leopold Herz, Claudia Jung, Ulrike Müller, Dr. Karl Vetter und Fraktion (FW)

 

Haushaltsplan 2009/2010; hier: Erhöhung der Mittel für die energetische Sanierung staatlicher Gebäude(Kap. 13 31 TG 51)

 

Der Landtag wolle beschließen:

Im Entwurf für den Doppelhaushalt 2009/2010 werden folgende Änderungen vorgenommen: Bei Kap. 13 31 TG 51 wird der Ansatz für das Haushaltsjahr 2009 um 5.000.000 Euro von 45.000.000 Euro auf 50.000.000 Euro und für das Haushaltsjahr 2010 um 12.500.000 Euro von 37.500.000 Euro auf 50.000.000 Euro erhöht.

 

Begründung:

Im Klimaprogramm Bayern 2020 sollen laut dem Haushaltsentwurf 2009/2010 aus einer Gesamtliste möglicher Sanierungsmaßnahmen rund 150 bis 200 Einzelmaßnahmen ausgewählt werden, die mit den ursprünglich veranschlagten Mitteln realisiert werden. Sämtliche Liegenschaften des Freistaats, bei denen eine energetische Sanierung nachhaltig effizient ist, sind bis zum Jahre 2020 energetisch zu sanieren. Der Freistaat muss im Rahmen eines aktiven Klimaschutzes seiner Vorbildfunktion gerecht werden. Zudem stützen diese nachhaltigen öffentlichen Investitionen in der gegenwärtigen Rezessionsphase als Gegenmaßnahmen die Konjunktur und sichern Arbeitsplätze bei kleinen und mittelständischen Unternehmen. Die Erhöhung der Mittel ist daher insbesondere auf den Tit. 701 51 „Kleine Neu-, Um- und Erweiterungsbauten“ zu verwenden. Bis 2020 sollen die Mittel der Titelgruppe nicht abgesenkt werden. Die Staatsregierung erstellt zudem einen entsprechenden Stufenplan mit Sanierungszielen und -fristen, über dessen Erfolg im Landtag regelmäßig berichtet wird.

 

Zur Vorgangsmappe auf der Seite des Bayerischen Landtags