Änderungsantrag der Abgeordneten Hubert Aiwanger, Tanja Schweiger, Dr. Leopold Herz, Ulrike Müller und Fraktion (FW)
Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2010 hier: Erhöhung der Mittel für Zuschüsse zur einzelbetrieblichen Förderung landwirtschaftlicher Unternehmen (Förderung für eine wettbewerbsfähige Veredelungswirtschaft) (Kap. 08 03 Tit. 892 74)
Der Landtag wolle beschließen:
Im Entwurf für den Nachtragshaushalt 2010 wird folgende Änderung vorgenommen: Bei Kap. 08 03 Tit. 892 74 wird der Ansatz für das Haushaltsjahr 2010 um 5.000.000 Euro von 17.778.000 Euro auf 22.778.000 Euro erhöht.
Begründung:
Eine Stärkung ist zwingend erforderlich, um Betriebe darin zu unterstützen, durch investive Maßnahmen die bereits bestehenden und künftigen Anforderungen zu meistern und die Möglichkeiten zu bieten, zusätzliche Einkommensquellen aus selbstständiger Tätigkeit zu erschließen. Laut dem Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten werden rund 54 Prozent der landwirtschaftlichen Betriebe in Bayern im Zu- und Nebenerwerb betrieben. Diese Betriebe erhalten und schaffen durch ihre Einkommenskombination wertvolle Arbeitsplätze im ländlichen Raum. Die politischen Weichenstellungen der vergangen Jahre werden einen weiteren steigenden Bedarf an solchen Erwerbsquellen verursachen. Diese Entwicklung muss durch geeignete Unterstützungsmaßnahmen für die betroffenen Bauernfamilien begleitet werden.
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