Antrag der Abgeordneten Hubert Aiwanger, Tanja Schweiger, Ulrike Müller, Prof. (Univ. Lima) Dr. Peter Bauer, Dr. Hans Jürgen Fahn, Günther Felbinger, Thorsten Glauber, Eva Gottstein, Joachim Hanisch, Dr. Leopold Herz, Claudia Jung, Peter Meyer, Alexander Muthmann, Prof. Dr. Michael Piazolo, Bernhard Pohl, Mannfred Pointner, Markus Reichhart, Florian Streibl, Dr. Karl Vetter, Jutta Widmann und Fraktion (FW)

 

EU-Biopatentrichtlinie verschärfen

 

Der Landtag wolle beschließen:

Der Landtag stellt fest:

Der Landtag teilt die wachsende Besorgnis der Landwirtschaft und von Teilen der Öffentlichkeit, dass landwirtschaftlich genutzte Tiere und Pflanzen unter Patentschutz gestellt werden könnten.

Die Staatsregierung wird aufgefordert, sich im Bundesrat für eine klare Formulierung der EU-Biopatentrichtlinie einzusetzen, um die Patentierbarkeit von Lebewesen bzw. der im Wesentlichen biologischen Verfahren zur Züchtung von Pflanzen und Tieren zu verhindern und dazu die Bundesregierung und Europäische Union aufzufordern, sich der notwendigen Änderung der Richtlinie 98/44/EG anzunehmen.

 

Begründung:

Die Richtlinie 98/44/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über den rechtlichen Schutz biotechnologischer Erfindungen wurde im Juli 1998 verabschiedet. Die Richtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten, biotechnologische Erfindungen patentrechtlich zu schützen. Obwohl die EU-Biopatentrichtlinie die Patentierung von Tierrassen sowie im Wesentlichen biologischen Verfahren zur Züchtung von Tieren verbietet, nimmt die Zahl der im Bereich der Tierzucht erteilten Patente stetig zu.

Gerade vor dem Hintergrund der steigenden Ansprüche an die Lebensmittelproduktion (Klimawandel, steigende Weltbevölkerung, zunehmender Flächenverbrauch etc.) ist es unbedingt erforderlich, dass Landwirte und Züchter aus dem weltweit vorhandenen Genpool schöpfen können und eine breit aufgestellte Wissenschaft und Forschung möglich bleibt. Für Pflanzen- und Tierzüchter ist zu befürchten, dass mit dem Instrument der Patentierung bestimmte Gentechnik oder biotechnologische Verfahren zur Weiter- und Neuzucht eingeschränkt oder deren Nutzung verteuert werden können. Landwirtschaftliche Interessengruppen und Zuchtunternehmen wenden heute schon erhebliche Ressourcen zur Beobachtung von Patentanmeldungen und gegebenenfalls zum Bestreiten von Einspruchsverfahren auf.

Dem Koalitionsvertrag der Bundesregierung ist zu entnehmen, dass keine Patente auf landwirtschaftliche Nutztiere und Pflanzen erteilt werden dürfen. Dies muss zur Folge haben, dass sich die Bundesregierung in einer Entschließung für eine Verschärfung und Klarstellung der EU-Biopatentrichtlinie einsetzt

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