Antrag der Abgeordneten Hubert Aiwanger, Tanja Schweiger, Dr. Leopold Herz und Fraktion (FW)
Forstreform kritisch überprüfen und Fehlentwicklungen korrigieren
Der Landtag wolle beschließen:
Die Staatsregierung wird aufgefordert, die 2005 beschlossene Forstreform in ihren Auswirkungen kritisch zu überprüfen und Fehlentwicklungen zu korrigieren. Insbesondere soll
1. die Personalreduktion um 20 Prozent bis 2019 dahingehend untersucht werden, wie diese in Einklang steht mit
a) den gestiegenen Anforderungen an den Waldumbau als Folge des Klimawandels;
b) dem Schutz des Bergwaldes mit seinen vielfältigen Funktionen;
c) der Größe der Reviere;
d) den Aufgaben des Bildungsauftrags;
e) der Aus- und Weiterbildung der privaten Waldbesitzer;
2. die nachhaltige Sicherung der Fachkompetenz der Verwaltung überprüft werden. Dies soll anhand folgender Indikatoren festgestellt werden:
a) Haben die Betriebsberater noch so viel Betriebserfahrung, dass sie ihre Beratungspflichten effektiv und auf nachhaltig hohem Niveau wahrnehmen können?
b) Ist das Personal in der Lage, zusammen mit der Bayerischen Staatsforsten Lehrreviere einzurichten und zu unterhalten?
c) Besteht eine Wechselmöglichkeit zwischen Forstbetrieb und Forstverwaltung, damit umfassendes Wissen erworben werden kann?
3. die Effektivität der Organisation untersucht werden im Hinblick auf Entbürokratisierung und Dezentralisierung von Verwaltung und Betrieb;
4. die soziale Funktion der Forstverwaltung untersucht werden im Hinblick auf eine verstärkte Verlegung zentraler Aufgaben an die Ämter und Betriebe mit dem Ziel, Arbeitsplätze im ländlichen Raum zu erhalten;
5. die Förderung von forstwirtschaftlichen Vereinigungen überprüft werden, um zu erreichen, dass nicht nur das Kriterium Holzverkauf für die Vergabe von Fördermitteln herangezogen wird, sondern
a) Fördergelder dort ankommen, wo sie am dringendsten gebraucht werden. Das sind in erster Linie Waldbesitzervereinigungen, die geringe Holzeinschlags- und -verkaufsmengen, jedoch hohe Mitgliederzahlen und geringe einzelne Waldflächen zu verzeichnen haben.
b) gerade kleine Waldbesitzer in den Genuss von dringend benötigter Beratung im Zuge des klimabedingten Waldumbaus kommen;
6. die Gleichbehandlung von Beamten und Angestellten dahingehend überprüft werden, ob bei neu zu besetzenden Stellen die Beurteilungen von Beamten und Angestellten vergleichbar sind;
7. die Zuständigkeit für die Wildbestandsregelung im Staatswald dahingehend überprüft wird, ob diese unter den Gesichtspunkten der Entbürokratisierung, der kürzeren Wege und Entscheidungen sowie der fachlichen Kompetenz vor Ort wieder an die einzelnen Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten verlegt wird.
Begründung:
Mit der Forstreform haben u.E. zahlreiche negative Randerscheinungen zu Protesten und Beschwerden des Forstpersonals geführt. Insbesondere die Aufteilung in die Bereiche Verwaltung und Betrieb steht in harter Kritik, gestiegene Bürokratie, lange Entscheidungswege, unklare Zuständigkeiten, personelle und soziale Ungerechtigkeiten werden beklagt. Eine Evaluation für Herbst 2009 ist angekündigt. Durch die einschneidende Personalreduzierung ist eine flächendeckende Beratung der Waldbesitzervereinigungen nicht mehr möglich. Diese können die Aufgaben nicht in dem Umfang ausgleichen, wie dies im Zuge des Waldumbaus als anerkannte Gemeinwohlleistung nötig wäre. Die kleinen Waldbesitzervereinigungen beklagen eine Förderstruktur, die große und potente Zusammenschlüsse bevorteilt, und warnen vor Insolvenzen kleinteiliger Vereinigungen mit Flächenbrandcharakter. Insider warnen auch wegen des Personalabbaus vor einem Rückgang der Waldumbauflächen gegenüber der Planung. Der Gewinn der Bayer. Staatsforsten in Höhe von 60 Mio. Euro darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass die angestrebten Synergieeffekte im Zuge der Forstreform offenbar nicht eingetreten sind.
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