Antrag der Abgeordneten Hubert Aiwanger, Tanja Schweiger, Eva Gottstein, Günther Felbinger, Prof. (Univ Lima) Dr. Peter Bauer, Dr. Hans Jürgen Fahn, Thorsten Glauber, Joachim Hanisch, Dr. Leopold Herz, Claudia Jung, Peter Meyer, Ulrike Müller, Alexander Muthmann, Prof. Dr. Michael Piazolo, Bernhard Pohl, Mannfred Pointner, Markus Reichhart, Florian Streibl, Dr. Karl Vetter, Jutta Widmann und Fraktion (FW)

 

Gewichtung der Schülerzahl in Eingangsklassen der Grundschule

 

Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert, die Schülerzahl in den Eingangsklassen der Grundschule künftig in Analogie zu den Gewichtungsfaktoren für einen erhöhten Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsaufwand (Art. 21 Bay- KiBiG) zu berechnen. Dabei sollen Kinder mit speziellem sonderpädagogischem Förderbedarf aufgrund attestierter Auffälligkeiten oder Behinderungen wie z.B. LRS, ADHS, Entwicklungsverzögerungen u.ä. doppelt gewichtet werden.

 

Begründung:

Eine zunehmende Zahl von Kindern beginnt ihre Schullaufbahn mit erheblichen Defiziten im motorischen und sprachlichen Bereich. Gleichzeitig gibt es nicht zuletzt aufgrund der UN-Konvention über die Rechte behinderter Menschen Bestrebungen, behinderte Kinder in Regelschulen zu beschulen. Wenn individuelle Förderung hier gelingen soll, muss diesen Faktoren auch in den Klassenstärken Rechnung getragen werden. Dies kann durch die doppelte Gewichtung von Kindern mit speziellem Förderbedarf gewährleistet werden. Eine überschaubare Klassengröße erleichtert darüber hinaus den Kindern auch den Übergang von der Kindertagesstätte in die Grundschule.

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