Antrag der Abgeordneten Hubert Aiwanger, Tanja Schweiger, Peter Meyer und Fraktion (FW)
Kindergeldanspruch für Kinder in der Ausbildung − Erhöhung des Jahresgrenzbetrages für volljährige Kinder mit eigenem Einkommen
Der Landtag wolle beschließen:
Die Staatsregierung wird aufgefordert, sich bei der Bundesregierung dafür einzusetzen, dass der Jahresgrenzbetrag nach § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG angemessen erhöht wird.
Begründung:
Bei Kindern über 18 Jahren mit eigenen Bezügen oder Einkünften (in der Regel die Ausbildungsvergütung) gilt noch immer der Jahresgrenzbetrag für das Einkommen des Kindes in Höhe von 7.680 Euro, damit Eltern einen Anspruch auf Kindergeld haben. Dieser Grenzbetrag wurde seit 2004 nicht mehr erhöht. Gleichzeitig sind die durchschnittlichen Ausbildungsvergütungen seit 2004 aber um ca. 6,5 Prozent gestiegen. In der Bundesrepublik lag der tarifliche Vergütungsdurchschnitt 2008 bei 642 Euro pro Monat (7.704 Euro/Jahr). Bereits mit der durchschnittlichen Ausbildungsvergütung wird also der Jahresgrenzbetrag von 7.680 Euro überschritten. Bei sehr vielen Familien mit volljährigen Kindern in der Ausbildung entfällt deshalb beim Überschreiten des Jahresgrenzbetrages der Anspruch auf Kindergeld komplett (Fallbeileffekt). Zudem fällt dann auch der auf der Lohnsteuerkarte der Eltern eingetragene Kinderfreibetrag gänzlich weg. Dies führt zu weiteren finanziellen Einbußen. Gleichzeitig ist es aber so, dass für Kinder in der Ausbildung eine ungeschmälerte Unterhaltspflicht der Eltern besteht und von diesen auch wahrgenommen werden muss, da es für die Auszubildenden nur selten möglich sein wird, mit einem durchschnittlichen Jahreseinkommen von 7.704 Euro unabhängig von den Eltern zu leben. Deshalb ist es erforderlich, den Jahresgrenzbetrag entsprechend anzupassen bzw. zu erhöhen. Dies würde zu einer deutlichen Entlastung vieler Familien beitragen und wäre eine angemessene Familienförderung.
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