Änderungsantrag der Abgeordneten Hubert Aiwanger, Tanja Schweiger, Mannfred Pointner, Markus Reichhart, Bernhard Pohl, Joachim Hanisch und Fraktion (FW)

 

Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2010 hier: Kommunaler Rettungsschirm, Sicherung der Finanzkraft der Gemeinden (Kap. 13 10 neuer Tit. 613 30)

 

Der Landtag wolle beschließen:

Im Entwurf für den Nachtragshaushalt 2010 werden folgende Änderungen vorgenommen:

Bei Kap. 13 10 wird folgender neuer Tit. 613 30 „Zuweisungen zur Sicherung der kommunalen Finanzkraft“ eingefügt und mit 150.000.000 Euro ausgestattet.

 

Begründung:

Die finanzielle Situation der Landkreise, Städte und Gemeinden spitzt sich wieder einmal dramatisch zu. Die wirtschaftliche Entwicklung, aber auch bewusste Entscheidungen des Gesetzgebers zur Steuersenkung führen in diesem Jahr zu Einnahmeausfällen bei den Kommunen in einer Größenordnung von mehr als 11 Mrd. Euro in ganz Deutschland und ca. 1,5 Mrd. Euro für Kreise, Städte und Gemeinden in Bayern. Das ist selbst durch harte Sparmaßnahmen in vielen Fällen nicht zu kompensieren.

Unsere Kommunen brauchen eine ausreichende Finanzausstattung, um ihre Pflichtaufgaben ordentlich zu erfüllen und wenigstens einen geringen Spielraum zur Gestaltung zu haben. Wir sind davon überzeugt, dass sich Investitionen in unsere Kommunen auch mittel- und langfristig auszahlen. Die Kommunen leisten immerhin 65 Prozent der öffentlichen Investitionen.

Gerade auch das Problem steigender Sozialausgaben ist u. E. doch maßgeblich auf eine immer zentralistischere Politik zurückzuführen, die die regionalen und lokalen Gegebenheiten außer Acht lässt. Die Kommunen zu stärken heißt, auch soziale Netzwerke vor Ort in Vereinen und Ehrenamt zu unterstützen. Ehrenamtliches, soziales Engagement stärkt aber nicht nur den Zusammenhalt der Menschen, sondern führt zu einer deutlichen Verringerung unserer Sozialausgaben. Umgekehrt gilt: wenn wir den Kommunen die Möglichkeiten nehmen, solche Netzwerke zu unterstützen und zu stärken, werden die sozialen Belastungen und Kosten noch weitaus mehr ansteigen.

Daher ist es notwendig, neben einer dauerhaften Erhöhung des Anteils an der Gesamtschlüsselmasse und des Anteils am Kfz-Steuerverbund durch eine zeitlich begrenzte Zuwendung die Finanzkraft der Kommunen zu stärken, solange bis die Einnahmen der Kommunen wieder auf soliden Beinen stehen.

 

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