Antrag der Abgeordneten Hubert Aiwanger, Tanja Schweiger, Prof. (Univ Lima) Dr. Peter Bauer, Dr. Karl Vetter und Fraktion (FW)

 

Sozialen Charakter der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung bewahren!

 

Der Landtag wolle beschließen:

Der Landtag lehnt die Ergebnisse der Koalitionsvereinbarung in den Bereichen Gesundheit und Pflege in weitenTeilen ab. Die Staatsregierung wird aufgefordert, sich im Bundesrat für folgende Kernpunkte einzusetzen:

1. Der Gesundheitsfonds ist unsozial und kostenintensiv und wird daher zeitnah abgeschafft.

2. Der Arbeitgeberbeitrag ist auf den jetzigen Betrag prozentual und nicht beitragsgebunden einzufrieren. Die Beitragsentwicklung darf nicht allein den Arbeitnehmern aufgebürdet werden. Den Tarifparteien wird die Freiheit eingeräumt, den Arbeitgeberanteil aufzustocken.

3. Eine Ökonomisierung des Gesundheitswesens wie sie sich durch große private Klinikketten oder MVZ’s in nichtärztlicher Inhaberschaft abzeichnet, wird abgelehnt. Der niedergelassene Arzt sowohl im hausärztlichen als auch im fachärztlichen Bereich muss zum Wohle des Patienten wohnortnah erhalten bleiben.

4. Die Einführung einer „Kopfprämie“ ist abzulehnen. Sie widerspricht dem solidarischen Ausgangsgedanken unseres Krankenversicherungssystems. Ein nachgelagertes Ausgleichssystem aus Steuermitteln wird die Finanzkraft des Staates sprengen und bedeutet einen erheblichen Verwaltungsmehraufwand.

5. Die einseitige Ausweitung des Geschäftsfeldes (Zusatzversicherungen) der PKV ist abzulehnen. Sie schwächt das solidarische Gesundheitswesen. Das duale Krankenversicherungssystem beteiligt schon jetzt die Privatversicherten kaum am sozialen Ausgleich.

6. Die aufgrund der negativen demografischen Entwicklung, des medizinischen Fortschritts und der längeren Lebenserwartung zu erwartenden Leistungskürzungen für die gesetzlich Krankenversicherten sind abzulehnen. Der Leistungskatalog muss hinsichtlich versicherungsfremder Leistungen überprüft und bereinigt werden.

7. Die Überprüfung der Vielzahl von unterschiedlichen Regelungen (z.B. Rabattverträge) im Bereich der Arzneimittelversorgung wird begrüßt. Der Mehrwertsteuersatz für Arzneimittel ist von 19 Prozent auf 7 Prozent zu senken.

8. Der Landtag begrüßt mehr Wettbewerb als Mittel zu Effizienz und Qualität im Gesundheitssystem. Das allgemeine Wettbewerbsrecht ist jedoch auf gewinnorientierte Unternehmen ausgerichtet und nicht auf ein soziales System, wie es die gesetzliche Krankenversicherung sein sollte, übertragbar.

9. Um regionale Besonderheiten besser zu berücksichtigen und den Wettbewerb zu fördern, sind Selektivverträge ein geeignetes Mittel und daher zu begrüßen.

10. Die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte wird abgelehnt. Die Kosten stehen nicht im Verhältnis zum Nutzen. Zudem ist die Datensicherheit und Praktikabilität gerade im Bereich hochsensibler und intimermedizinischer Daten nicht gewährleistet.

11. Jeder Versicherte muss nach einer ärztlichen Behandlung eine Rechnung erhalten. Dadurch wird mehr Transparenz entstehen. Zudem wird die Eigenverantwortung der Versicherten gestärkt und damit ein effektives Mittel zur Kostensenkung verwirklicht.

12. Eine Teilprivatisierung der Pflegeversicherung ohne Vorlage eines umfassenden und auf die demografische Entwicklung abgestimmten Konzepts ist abzulehnen.

13. Die Bemühungen um einen neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff, der insbesondere auch der zunehmenden Anzahl von Menschen mit Demenzerkrankung gerecht wird, sind zu begrüßen. Dies kann nicht kostenneutral umgesetzt werden!

 

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