Antrag der Abgeordneten Hubert Aiwanger, Tanja Schweiger, Eva Gottstein, Dr. Hans Jürgen Fahn, Günther Felbinger und Fraktion (FW)
Statistische Erhebungen zum Übertrittsverfahren einleiten
Der Landtag wolle beschließen:
Die Staatsregierung wird aufgefordert, die im Januar 2009 erhobenen Daten zum Übertrittsverfahren von der Grundschule an die weiterführenden Schularten vorzustellen, um zu veranschaulichen, welche veränderten Schülerzahlen sich ergeben könnten, wenn die neuen Übertrittsbedingungen schon in diesem Jahr gelten würden.
Begründung:
Da die Zahl der Kinder, die am Probeunterricht teilnehmen, über die Jahre relativ konstant ist, kann aus den in diesem Jahr gewonnenen Zahlen zumindest ansatzweise Planungssicherheit für die Schulen für das Schuljahr 2010/2011 gewonnen werden, in welchem Maß das ab dem kommenden Schuljahr geltende geänderte Übertrittsverfahren zu höheren Übertrittsquoten führen wird. Dazu ist es notwendig, bayernweit nach einheitlichen Maßstäben an allen Realschulen und Gymnasien zu erfassen, wie viele Schüler am Probeunterricht tatsächlich teilnehmen, wie viele davon den Probeunterricht nach derzeitigem, strengerem Maßstab bestehen und wie viele ihn nach dem künftigen Maßstab (Note 4 in Deutsch und Mathematik) bestanden hätten. Auf diese Weise kann ermittelt werden, wie viel mehr Kinder durch die herabgesetzten Anforderungen künftig den Übertritt an eine Realschule bzw. ein Gymnasium schaffen werden. Dies ist u.a. für die Zuweisung von Lehrerstunden, die Ermittlung von Planstellen und die Planung des erhöhten Raumbedarfs an den Schulen wichtig.
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