Änderungsantrag der Abgeordneten Hubert Aiwanger, Tanja Schweiger, Günther Felbinger und Fraktion (FW)

 

Haushaltsplan 2009/2010; hier: Stufenweise Verstärkung des mobilen sonderpädagogischen Dienstes und der mobilen sonderpädagogischen Hilfe(Kap. 05 13 Tit. 422 01)

 

Der Landtag wolle beschließen:

Im Entwurf für den Doppelhaushalt 2009/2010 werden folgende Änderungen vorgenommen: Bei Kap. 05 13 Tit. 422 01 wird der Ansatz für die Haushaltsjahre 2009 und 2010 um jeweils 1.000.000 Euro erhöht, um damit pro Jahr 20 Stellen für die Verstärkung des mobilen sonderpädagogischen Dienstes und der mobilen sonderpädagogischen Hilfe zu schaffen, mit dem Ziel in den Folgejahren bis 2013 diese stufenweise auf insgesamt 100 Stellen zu erweitern.

 

Begründung:

Eine stufenweise Verstärkung des mobilen sonderpädagogischen Dienstes und der mobilen sonderpädagogischen Hilfe ist aus folgenden Gründen notwendig: Die Stundenzuweisungen für die mobilen sonderpädagogischen Dienste reichenderzeit keinesfalls aus um jede Schule entsprechend ihren Anforderungen und Bedürfnissen zu versorgen. Es kann nur punktuell gearbeitet werden. Am gravierendsten ist die Unterversorgung bei den mobilen sonderpädagogischen Hilfen in den Kindergärten. Dabei wäre gerade hier die sonderpädagogische Unterstützung unter dem Aspekt der Prävention von großer Bedeutung. Für die Förderschulen gibt es derzeit keine mobilen Reserven. Die mobile Reserve muss von der Schule selbst gestellt werden. Wird ein Lehrer krank, wird es mit der Versorgung sehr eng und die Vertretung an der Schule muss dann unter Umständen von den mobilen Diensten übernommen werden. Der mobile Dienst fällt somit aus. Derzeit wird die Aufrechterhaltung und zum Teil auch der Ausbau der mobilen Dienste auf Kosten der Stundenzuweisungen für die Förderschulen betrieben. Die Förderschulen können somit ihrem Auftrag einer individualisierten und differenzierten sonderpädagogischen Förderung nicht mehr gerecht werden. Verbleib der Kinder an der Regelschule und somit wohnortnahe Beschulung. Beitrag zur Integration. Unterstützung der Rückführung von Kindern der Förderschulen an die Regelschulen, z.B. in Kooperationsklassen. Ausbau der Kooperationsklassen.

 

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