Änderungsantrag der Abgeordneten Hubert Aiwanger, Tanja Schweiger, Mannfred Pointner, Markus Reichhart und Fraktion (FW)
zum Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes (Finanzausgleichsänderungsgesetz 2009) (Drs. 16/209) hier: Art. 1
Der Landtag wolle beschließen:
Im Gesetzentwurf zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes (Finanzausgleichsänderungsgesetz 2009) wird folgende Änderung vorgenommen: In § 1 wird in der Nr. 1 Buchst. a in Art. 1 Abs. 1 Satz 1 der Wert „11,70 v. H.“ durch den Wert „12,50 v. H.“ ersetzt.“
Begründung:
Von einem Einbruch der Konjunktur werden die Kommunen grundsätzlich sehr früh getroffen, da sie aufgrund ihrer Abhängigkeit von Gewerbesteuereinnahmen direkt von sinkenden Gewinnen der Unternehmen betroffen sind. Gleichzeitig sind die Kommunen als verlässlicher Auftraggeber für kleine und mittelständische Unternehmen ein wichtiger Anker gegen ein weiteres Absinken der Wirtschaft. Vor diesem Hintergrund muss über eine bessere Finanzierung der Kommunen durch eine stärkere Beteiligung am weniger konjunkturanfälligen Allgemeinen Steuerverbund die Leistungsfähigkeit der Gemeinden gesichert werden. Die zusätzlichen Mittel dienen für die Erhöhung der Investitionspauschalen an Gemeinden und Landkreise sowie zur Erhöhung der Schlüsselzuweisungen. Diese Instrumente stärken direkt die Finanzkraft der Kommunen und gewährleisten so leistungsfähige Gemeinden. Massive Investitionen in nachhaltige Projekte sind der beste Weg, um dem wirtschaftlichen Abschwung entgegenzuwirken. Eine Erhöhung der Investitionspauschalen und der Schlüsselzuweisungen ist nicht zuletzt auch deswegen sinnvoll, um eine Gegenfinanzierung der Eigenanteile der Kommunen bei Projekten aus dem Zukunftsinvestitionsgesetz zu sichern. Durch die Erhöhung können gerade finanzschwache Kommunen in die Lage versetzt werden, auch größere Investitionsprojekte im Rahmen des Zukunftsinvestitionsgesetzes zu finanzieren.
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