Änderungsantrag der Abgeordneten Hubert Aiwanger, Tanja Schweiger, Thorsten Glauber, Joachim Hanisch, Dr. Gabriele Pauli, Jutta Widmann und Fraktion (FW)
Haushaltsplan 2009/2010; hier: Zusätzliche Stellen bei den Ämtern für Ländliche Entwicklung (Kap. 08 30 Tit. 422 01)
Der Landtag wolle beschließen:
Im Entwurf für den Doppelhaushalt 2009/2010 werden folgende Änderungen vorgenommen: Bei Kap. 08 30 Tit. 422 01 wird der Ansatz für die Haushaltsjahre 2009 und 2010 um jeweils 1.018.850 Euro von 44.934.900 Euro (2009) bzw.45.962.000 Euro (2010) auf 45.953.750 Euro (2009) bzw. 46.980.850 Euro (2010) erhöht, um damit sieben Stellen des höheren Dienstes und 21 Stellen des gehobenen Dienstes bei den Ämtern für Ländliche Entwicklung zu schaffen. Der Stellenplan wird entsprechend angepasst.
Begründung:
Die Ämter für Ländliche Entwicklung können ihren Aufgaben nicht mehr in dem Maße gerecht werden, wie es für die Gemeinden im ländlichen Raum erforderlich und wünschenswert ist. Grund ist der massive Stellenabbau seit 1995. Damit wird die Förderung des ländlichen Raums u.E. massiv konterkariert. Viele Projekte bleiben liegen oder werden nicht angefangen, weil Projektleiter nicht mehr zur Verfügung stehen. Die Argumentation, die Leistungen zu privatisieren greift nicht, weil z.B. ein Vorstand der Teilnehmergemeinschaft nicht freiberuflich agieren kann. Kleine ländliche Gemeinden haben nicht das Personal zu Verfügung, um zu planen, bauen, vermessen, finanzieren und zu fördern. Die Ämter für Ländliche Entwicklung stärken durch die Projekte der integrierten ländlichen Entwicklung, Dorferneuerung und Flurneuordnung den ländlichen Raumund leisten wesentliche Beiträge für lebendige Dörfer und intakte Kulturlandschaften. Sie stärken die Zukunftsfähigkeit des ländlichen Raumes, erhöhen die Lebensqualität und verbessern die Standortfaktoren. Mit ihrem Know-how unterstützen die Fachkräfte der Verwaltung die Land- und Forstwirtschaft, stärken die Gemeinden nachhaltig und sichern damit vitale Lebensräume, helfen öffentliche Vorhaben eigentumsverträglich zu realisieren, schützen die natürlichen Lebensgrundlagen und gestalten die Kulturlandschaft.
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