Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Hubert Aiwanger, Tanja Schweiger, Thorsten Glauber, Alexander Muthmann, Prof. (Univ. Lima) Dr. Peter Bauer, Dr. Hans Jürgen Fahn, Günther Felbinger, Eva Gottstein, Joachim Hanisch, Dr. Leopold Herz, Claudia Jung, Peter Meyer, Ulrike Müller, Prof. Dr. Michael Piazolo, Bernhard Pohl, Mannfred Pointner, Markus Reichhart, Florian Streibl, Dr. Karl Vetter, Jutta Widmann und Fraktion (FW)
Änderung der Förderbedingungen für den Breitbandausbau
Der Landtag wolle beschließen:
Die Staatsregierung wird aufgefordert, die Förderbedingungen für den Breitbandausbau dergestalt zu ändern, dass die Möglichkeiten des GAK-Rahmenplans 2010 bis 2013, der auch von der EU genehmigt wurde, voll ausgeschöpft werden. Insbesondere heißt dies:
─ maximale Fördersumme 500.000 Euro
─ maximale Förderquote 90 Prozent
─ Förderung von Lehrrohrverlegung
─ Anhebung der zu erreichenden Mindestübertragungsrate auf 2 Mbit/s.
Begründung:
Die jetzige Fördersituation im Bereich des Breitbandausbaus wird vielfach als unzureichend kritisiert. Es steht ein umfangreicheres Bundesprogramm zur Verfügung, das mittlerweile von vielen Bundesländern genutzt wird.
Der Landkreis Passau wurde durch das Bundeswirtschaftsministerium mit dem Prädikat „Best-Practice-Beispiel“ ausgezeichnet. Abgesehen davon, dass dies auf eine Einrichtung einer zentralen Koordinierungsstelle zurückzuführen ist, wie sie die Freien Wähler von jeher auf Landesebene fordern, stellte der Landkreis auch selbst Mittel zur Unterstützung der Gemeinden zur Verfügung. Laut einem Pressebericht der PNP vom 21.04.10 fordert der Landkreis die Staatsregierung auf, die 100.000 Euro-Grenze bei der Förderung der einzelnen Gemeinden anzuheben.
Dieser Forderung schließen wir uns an. Der Freistaat Bayern soll sich dabei auf die bereits von der EU notifizierte Förderung des GAK-Rahmenplans berufen und die viel weitreichenderen Förderbedingungen übernehmen.
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