Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Hubert Aiwanger, Tanja Schweiger, Thorsten Glauber, Joachim Hanisch, Alexander Muthmann, Dr. Gabriele Pauli, Bernhard Pohl, Jutta Widmann und Fraktion (FW)

 

Änderung der Förderrichtlinien nach Art. 10 FAG

 

Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert, umgehend die 25 %-Hürde bei der Förderung von Sanierungsmaßnahmen (insbesondere bei energetischen Maßnahmen) an kommunalen Gebäuden bis mindestens zum Jahre 2011 außer Kraft zu setzen, wobei die Bagatellgrenze auf 50.000 Euro Bausumme zusenken ist. Dabei ist insbesondere einzugehen auf:

Wärmedämmung der Außenwände,

Wärmedämmung des Daches oder der obersten Geschossdecke,

Wärmedämmung der Kellerdecke, von erdberührten Außenflächen beheizter Räume oder von Wänden zwischen beheizten und unbeheizten Räumen,

Einbau neuer Fenster mit Mehrscheiben-Isolierverglasung,

Einbau von Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung bzw. Maßnahmen zur energetischen Optimierung vorhandener raumlufttechnischer Anlagen (RLT-Anlagen),

Austausch der Beleuchtung,

Austausch der Heizung.

 

Begründung:

Viele Kommunen sind bereit, ihre Gebäude general (energetisch) zu sanieren und damit u. a. auch den CO2-Ausstoß zu reduzieren. Dabei rechnet es sich meist nicht, nur die Hülle eines Gebäudes energetisch zu optimieren und dafür ein zinsgünstiges Darlehen bei der KfW-Bank in Anspruch zu nehmen. Es erscheint sinnvoll, die Förderpraxis dahingehend zu ändern, dass Baukosten nicht künstlich aufgebläht werden und dass energetische Sanierungsmaßnahmen an Gebäuden entsprechend dem KfW-Katalog wie Generalsanierungen mit mind. 36 Prozent gefördert werden, dabei aber die25 %-Hürde (= die zuweisungsfähigen Kosten der Maßnahme betragen mindestens ein Viertel der vergleichbaren Neubaukosten) außer Kraft gesetzt wird. (Die zweite Voraussetzung für eine Förderung − die Maßnahme ist nicht durch mangelhaften Bauunterhalt veranlasst − wird von diesem Dringlichkeitsantrag nicht berührt.)

 

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