Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Hubert Aiwanger, Tanja Schweiger, Jutta Widmann und Fraktion (FW)
Bayerische Bäckereien und EU-Hygieneverordnung
Der Landtag wolle beschließen:
Die Staatsregierung wird aufgefordert,
sich auf europäischer Ebene und im Bund dafür einzusetzen, dass bayerische Bäckereien auch über 2010 hinaus Frischei für ihre Produktion verwenden dürfen, um die Qualität der Backwaren garantieren zu können.
sich im Bund dafür einzusetzen, dass die Verordnung (EG) Nr. 853/2004 und die Verordnung (EG) Nr. 2076/2005 vom Bundesverbraucherschutzministerium nicht dahingehend interpretiert werden, dass sich Frischeiverarbeitende Betriebe einem speziellen Zulassungsverfahren unterziehen müssen, welches mit erheblichen bürokratischen und finanziellen Belastungen für sie verbunden ist.
sich im Bund dafür einzusetzen, dass die bereits getroffene Entscheidung des Bundesverbraucherschutzministeriums zum Zulassungsverfahren nochmals rückgängig gemacht wird, da die Verordnung (EG) Nr. 853/2004 bereits umfassend den gesamten Produktionsprozess abdeckt und keine weiteren nationalen Regelungen notwendig sind.
Begründung:
Das Bundesverbraucherschutzministerium hatte im August 2007 eine Mantelverordnung erlassen, mit der Rechtsauslegungen zu diversen EG-Verordnungen getroffen wurden. Bezüglich der Verarbeitung von Frischei in Betrieben der Lebensmittelhandwerke wurde die Verordnung (EG) Nr. 853/2004 in Verbindung mit Artikel 4 und 1 der Verordnung (EG) Nr. 2076/2005 dahingehend interpretiert, dass sich diese Betriebe einem speziellen Zulassungsverfahren unterwerfen müssen. Die Rechtsauslegung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, wonach sich Frischei verarbeitende Betriebe einem speziellen Zulassungsverfahren unterwerfen müssen, ist für handwerkliche Bäckereien völlig unzumutbar. Insbesondere kleineren Betrieben entstehen durch die zahlreichen Vorschriften enorme zusätzliche Belastungen.
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