Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Hubert Aiwanger, Tanja Schweiger, Prof. Dr. Michael Piazolo, Joachim Hanisch und Fraktion (FW)
Begleitgesetz zum Vertrag von Lissabon – Umsetzungdes Urteils des Bundesverfassungsgerichts zum Vertrag von Lissabon vom 30. Juni 2009
Der Landtag wolle beschließen:
Die Staatsregierung wird aufgefordert, sich als Reaktion auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Vertrag von Lissabon vom 30. Juni 2009 gegenüber der Bundesregierung und gegebenenfalls im Bundesrat dafür einzusetzen,
1. dass im Grundgesetz, die entsprechenden Änderungen vorgenommen werden, dass in der Bundesrepublik Deutschland künftig auf nationaler Ebene Volksabstimmungen und Volksentscheide zu grundlegenden Fragen der politischen Ordnung und weitreichenden Entscheidungen des gesellschaftlichen Zusammenlebens, wie etwa zu EU-Vertragsänderungen, stattfinden können,
2. dass durch das neue Begleitgesetz den Bundesländern mehr Mitsprachemöglichkeiten bei den Verhandlungen der Bundesregierung in Brüssel und bei der Umsetzung wichtiger EU-Entscheidungen gesichert werden,
3. dass zugleich keine Hürden aufgebaut werden, die die Verhandlungsposition Deutschlands in den Gremien der Europäischen Union schwächen könnten und die Handlungsfähigkeit der EU weiterhin gewährleistet bleibt und
4. dass durch das neue Begleitgesetz zum Vertrag von Lissabon nicht die Position des Europäischen Parlaments geschwächt wird.
Begründung:
In seinem Urteil vom 30. Juni 2009 hat das Bundesverfassungsgericht bestätig, dass der Lissabon-Vertrag im Einklang mit dem Grundgesetz steht. Die aktuelle Diskussion zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Vertrag von Lissabon begrüßen wir und fordern in diesem Zusammenhang eine stärkere Einbindung der Bürger bei wichtigen Entscheidungen zu bundes- und europapolitischen Themen. Die Bürger müssen auf Bundesebene das Recht bekommen, Gesetzesvorschläge einzubringen und überwichtige Sachverhalte, z.B. zu Verfassungsfragen und Vertragsveränderungen auf EU-Ebene, direkt abzustimmen. In seinem Grundsatzurteil bekräftigt das BVerfG, dass die Mitgliedstaaten auch weiterhin Herren der Verträge bleiben müssen. Damit geben die Verfassungsrichter zugleich vor, dass die Bundestagsabgeordneten und die Landtagsabgeordneten eine europapolitische Verantwortung zu tragen haben, wenn es um die Ausweitung europarechtlicher Kompetenzen geht. Diese neu zu regelnde und wie im Urteil des Bundesverfassungsgerichts ausführlich begründete Verantwortung und notwendige Erweiterung der Mitwirkungsmöglichkeiten von Bundestag und Bundesrat darf jedoch nicht soweit gehen, dass die Verhandlungsposition Deutschlands in den Gremien der Europäischen Union geschwächt wird. Zudem darf unseres Erachtens durch die geforderte und notwendige Kompetenzerweiterung für Bundestag und Bundesrat im neuen Begleitgesetz die Rolle des Europäischen Parlaments nicht geschwächt werden. Als einzig direkt demokratisch legitimiertes EU-Organ und „Stimme der Bürger Europas“ erfuhr das Europäische Parlament in sämtlichen vergangenen Vertragsrevisionen von Maastricht über Amsterdam und Nizza bis hin zu Lissabon eine sukzessive Erweiterung seiner Kompetenzen. So ist das Europäische Parlament heute zum Beispiel der einzige Ort an dem Ministerrat, Kommission und Europäische Zentralbank ihr politisches Handeln rechtfertigen müssen. Damit soll europäische Politik nicht nur durchsichtiger und attraktiver, sondern in erster Linie auch bürgernäher werden, wenngleich die aktuelle demokratische Legitimation des Europäischen Parlaments durchaus immer wieder neu auf den Prüfstand zu stellen ist.
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