Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Hubert Aiwanger, Tanja Schweiger, Ulrike Müller und Fraktion (FW)

 

Blauzungenimpfung auf Freiwilligkeit umstellen

 

Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert, sich bei der Bundesregierung dafür einzusetzen, dass die bisherige Impfpflicht für die Blauzungenkrankheit in eine freiwillige Impfung umgestellt wird! Es ist darauf hinzuwirken, dass

─ die von der EU bereitgestellten Mittel für die Durchführung der Impfung auf Bundesebene auch für die kommenden Jahre erhalten bleiben,

─ die Tierhalter, die auch weiterhin auf freiwilliger Basis die Impfung in ihren Beständen durchführen wollen, nicht mit zusätzlichen Kosten konfrontiert werden,

─ die Eigenverantwortung der Tierhalter dahingehend gestärkt wird, dass der Tierhalter nicht mehr zur Impfung gezwungen wird, im Gegenzug für mögliche Krankheitsfälle in ungeimpften Beständen aber selbst die Verantwortung trägt ohne Anspruch an die Tierseuchenkasse.

 

Begründung:

Die Blauzungenkrankheit verursacht bei den betroffenen Tieren, insbesondere bei Schafen, erhebliche Schmerzen und Leiden. Im Jahr 2007 wurde die Blauzungenkrankheit in Deutschland laut statistischen Angaben bei 23.722 Rindern, 18.754 Schafen sowie vereinzelt bei Ziegen, Gatterwild und Neuwelt-Kameliden festgestellt. Im Jahr 2007 verendeten laut der Statistik 3.250 Rinder und 13.328 Schafe oder mussten wegen des schweren Krankheitsverlaufs getötet werden. Die eingeführte Pflichtimpfung trug zu einem erheblichen Rückgang der Fallzahlen bei. Insbesondere durch die u.E. unzureichende Aufklärung über die tiergerechte Durchführung der Impfung in der praktischen Umsetzung (keine Impfung von gesundheitlich angeschlagenen oder hochträchtigen Tieren) und die u.E. vollkommen unzureichende Erfassung von Problemen in den Tierbeständen nach der Impfung, der Verwendung von anfänglich nicht zugelassenen Impfstoffen bzw. von Impfstoffen mit nicht vollständig erforschten Nebenwirkungen, kam es teilweise zu starker Kritik der Tierhalter in Bezug auf die Pflichtimpfung. Die mit der Impfplicht beauftragten Kreisverwaltungsbehörden befinden sich in Bezug auf die Blauzunge vielfach in der misslichen Lage, die Impfung durchsetzen zu müssen, was aber von vielen Tierhaltern strikt abgelehnt wird. Durch den Übergang auf eine freiwillige Impfung kann jeder Tierhalter selbst entscheiden, ob er seinen Tierbestand impft oder nicht. Grundlage dieser Entscheidung werden neben Tierschutz-Aspekten auch wirtschaftliche Zwänge wie z.B. Exportbeschränkungen und Ähnliches sein. Der Übergang zu einer freiwilligen Impfung gegen die Blauzunge, Serotyp 8, ist nach einer Risikobewertung des Friedrich-Loeffler-Institutes vom Oktober 2009 aber auch mit erheblichen Risiken verbunden: „Im Falle einer Abkehr von der verpflichtenden Impfung gegen die Blauzungenkrankheit wird das Risiko, dass sich eine tierschutz-relevante Beeinträchtigung der empfänglichen, nicht geimpften Tiere durch Schmerzen und Leiden im Falle einer Infektion mit BTV-8 und erhebliche wirtschaftliche Schäden in den betroffenen Betrieben ergeben, für die Jahre 2010 und 2011 als hoch eingeschätzt, wenn nicht oder nur auf freiwilliger Basis geimpft wird.“ Impfgegner wiederum bezweifeln diese Risikoabschätzung. Es ist also auch im Interesse des Tierschutzes, alles daran zusetzen, ein Impfprogramm zu gestalten, das von der breiten Masse der Tierhalter akzeptiert und durchgeführt wird. Daher muss alles daran gesetzt werden, dass den impfwilligen Tierhaltern keine finanziellen Nachteile entstehen. Besteht bei Krankheitsfällen in nicht geimpften Beständen kein Anspruch auf Leistungen aus der Tierseuchenkasse, wird auch einem Streit unter Impfbefürwortern und -gegnern bzgl. „unsolidarischen Verhaltens“ die Grundlage entzogen.

 

Zur Vorgangsmappe auf der Seite des Bayerischen Landtags