Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Hubert Aiwanger, Tanja Schweiger, Joachim Hanisch, Prof. Dr. Michael Piazolo, Prof. (Univ. Lima) Dr. Peter Bauer, Dr. Hans Jürgen Fahn, Günther Felbinger, Thorsten Glauber, Eva Gottstein, Dr. Leopold Herz, Claudia Jung, Peter Meyer, Ulrike Müller, Alexander Muthmann, Bernhard Pohl, Mannfred Pointner, Markus Reichhart, Florian Streibl, Dr. Karl Vetter, Jutta Widmann und Fraktion (FW)

 

Einheimischenmodelle erhalten

 

Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert, sich mit aller Entschiedenheit dafür einzusetzen, dass die deutschen Einheimischenmodelle erhalten bleiben. Begründung: Die bayerischen Einheimischenmodelle haben sich seit vielen Jahren erfolgreich bewährt und sind Teil der grundgesetzlich geschützten kommunalen Selbstverwaltung. Mit ihnen gelingt es vielfach, gerade junge Einheimische und Familien, die eine gewisse Zeit im Ort ansässig waren, durch günstiges Bauland in der Gemeinde zu halten. Circa 200 der 2.000 bayerischen Gemeinden setzen auf dieses Modell, in welchem neben der Ortsansässigkeit vielfach auch soziale Gründe wie Wohnortnähe, Vereinszugehörigkeit, Einkommen, Vermögensverhältnisse, die familiäre Situation, insbesondere die Anzahl der Kinder und vorhandener Grundbesitz eine Rolle spielen.

Der Vorwurf der Europäischen Kommission, wenn Ortsansässige gegenüber Gebietsfremden bevorzugt werden, handle es sich um eine Diskriminierung von EU-Bürgern am Immobilienmarkt und um eine Verletzung der Niederlassungsfreiheit und des freien Kapitalverkehrs, ist u.E. nicht haltbar. Noch immer verbleiben bayernweit mehr als 90 Prozent der Grundstücke am Ort, die frei veräußerbar sind. Dabei werden deutsche und europäische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, egal ob Bayer oder Norddeutscher ob Spanier oder Niederländer gleich behandelt.

Bei den Einheimischenmodellen handelt es sich keineswegs um eine offene Diskriminierung, da die Differenzierung an der Ortsansässigkeit und nicht an der Staatsangehörigkeit anknüpft. Selbst wenn es sich um eine sog. verdeckte Diskriminierung handeln sollte, wäre diese nicht gemeinschaftsrechtswidrig, weil die Einheimischenmodelle durch einen zwingenden Grund des Allgemeininteresses gerechtfertigt sind. So sind die Einheimischenmodelle wichtig, um gewachsene und ausgewogene Bevölkerungsstrukturen, gerade im ländlichen Raum, zu erhalten und die Abwanderung junger Familien etwa in preisgünstigere Regionen zu verhindern.

Somit stehen nicht wirtschaftliche, sondern städtebauliche Gründe im Vordergrund. Der Erhalt einer gewachsenen Sozial- und Bevölkerungsstruktur ist ein legitimes städtebauliches Ziel. Es muss den bayerischen Kommunen auch in Zukunft möglich sein, auf die Siedlungspolitik im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung Einfluss zu nehmen und ihre Siedlungsstrukturen selbstständig festzulegen. Dies würde auch dem durch den Vertrag von Lissabon gestärkten Subsidiaritätsprinzip entsprechen.

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