Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Hubert Aiwanger, Tanja Schweiger, Jutta Widmann und Fraktion (FW)

 

Elektronische Übermittlung von betrieblichen Daten

 

Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert,

sich für eine Abänderung der gesetzlichen Vorgaben zur elektronischen Übermittlung von betrieblichen Daten gemäß dem Zweiten Gesetz zur Änderung steuerlicher Vorschriften vom 15. Dezember 2003 dahingehend einzusetzen, dass insbesondere kleinere und mittlere Betriebe auch zukünftig − über 2010 hinaus − die bisher bewährten Alternativmöglichkeiten der maschinellen bzw. manuellen bearbeiteten Lohnsteuerkarten nutzen können.

sich dafür einzusetzen, die Ausnahmen von der elektronischen Übermittlung ihrer Lohnsteuerkartendaten nicht nur auf geringfügig Beschäftigte in Privathaushalten zu beschränken, sondern auf kleinere und mittlere Betriebe auszuweiten, da diese aufgrund fehlender Breitband-Versorgung den gesetzlichen Vorschriften nicht Folge leisten können.

sich dafür einzusetzen, dass die zuständigen Finanzämter flexibler und unbürokratischer die Ausnahmemöglichkeiten für Arbeitgeber beider elektronischen Übermittlung von Lohnsteuerkartendaten handhaben, damit sowohl für die einzelnen Betriebe als auch für die öffentliche Verwaltung Entlastungsmöglichkeiten entstehen. Das Vorhaben einer elektronischen Lohnsteuerkarte darf nicht auf Kosten der kleinen Betriebe verwirklicht werden.

 

Begründung:

Die Handwerkskammer Niederbayern/Oberpfalz weist daraufhin, dass Handwerksbetriebe vor allem im ländlichen Raum immer öfter aufgrund fehlender Breitbandversorgungin ihrer wirtschaftlichen Entwicklung behindert werden. Laut den Angaben der Handwerkskammer liegt der Versorgungsgrad in den ländlichen Gebieten bei etwa 60 Prozent. Kritisch wird vor allem die Vorschrift zur Übermittlung betrieblicher Daten über das Internet gesehen, ohne eine flächendeckende Versorgung mit DSL Anschlüssen kann daher den gesetzlichen Vorschriften nicht Folge geleistet werden.

 

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