Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Hubert Aiwanger, Dr. Leopold Herz, Ulrike Müller und Fraktion (FW)
EU-Hygienepaket für kleine Schlachtbetriebe
Der Landtag wolle beschließen:
Die Staatsregierung wird aufgefordert,
über die Bundesregierung bei der Europäischen Union darauf hinzuwirken, dass Absatz 3 Artikel 1 EU-VO 853/2004 um den Buchstaben f) wie folgt ergänzt wird: „f) die direkte Abgabe kleiner Mengen von Fleisch von Wiederkäuern, Schweinen und Einhufern, das in kleinen Schlachtbetrieben geschlachtet worden ist, an den Endverbraucher oder an örtliche Einzelhandelsunternehmen, die dieses Fleisch als Frischfleisch direkt an den Endverbraucher abgeben“
die Behörden anzuweisen, bereits jetzt bei der Zulassung solcher Schlachtbetriebe in diesem Sinne zu verfahren und dabei eine wöchentliche Schlachtmenge von maximal 20 Schlachteinheiten zu Grunde zu legen, mindestens aber ─ bei der Zulassung bislang registrierter Schlachtbetriebe ein ihrem geringen Sicherheitsrisiko gemäßes, unbürokratisches Verfahren anzuwenden und sie dabei eingehend mit dem Ziel zu beraten, eventuell notwendig werdende Investitionen im leistbaren Rahmen zu halten.
Begründung:
Durch die nationale Umsetzung des EU-Hygienepakets werden viele kleine Schlachtbetriebe und Direktvermarkter zu hohen Investitionen gezwungen. Viele Betriebe scheuen sich davor, dies zeigt die äußerst zögerliche Antragstellung auf Zulassung. Bereits jetzt besteht in der EU-VO 853/2004 eine Ausnahmeregelung für die Abgabe kleiner Mengen von Fleisch von Geflügel und Hasentieren. Durch die Aufnahme des Buchstaben f) wird eine solche Regelung auch für die Abgabe von Fleisch in kleinen Mengen von Wiederkäuern, Schweinen und Einhufern ermöglicht. Bis zum Erreichen dieses Ziels sollen die Ermessensspielräume der zuständigen Behörden bereits jetzt in diesem Sinn angewendet werden.
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