Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Hubert Aiwanger, Tanja Schweiger, Joachim Hanisch, Bernhard Pohl und Fraktion (FW)

 

Finanzierung des Digitalfunks – Kostenaufteilung zwischen Staat und Kommunen

 

Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert, den zwischen Kommunen und Staatsregierung ausgehandelten Kompromiss zur Finanzierung des Digitalfunksohne zeitliche Verzögerung zu vollzieenh.

 

Begründung:

Pressemitteilungen zufolge hat der Ministerpräsident entschieden, den zwischen dem Staatsministerium des Inneren und den Kommunalen Spitzenverbänden und dem Landesfeuerwehrverband Bayern e.V. ausgehandelten Kompromiss zur Finanzierung des Digitalfunks „platzen zu lassen“. Der Ausschuss für Kommunale Fragen und Innere Sicherheit hat diese Lösung ebenfalls zustimmend zur Kenntnis genommen. Mit großer Verwunderung muss der Landtag nun aus der Presse erfahren, dass sich der Ministerpräsident anders positioniert und eine Übernahme der Betriebskosten durch den Freistaat Bayern kategorisch ablehnt. Der Landtag darf es nicht zulassen, dass sich die Staatsregierung aus der Finanzierung notwendiger Maßnahmen für die Innere Sicherheit zurückzieht. Die Innere Sicherheit war zu früheren Zeiten ein Markenzeichen bayerischer Politik, sie muss es zukünftig auch bleiben. Das erwarten Kommunen, Feuerwehren und Rettungsdienste zu Recht vom Freistaat. Die Weigerung der Staatsregierung erscheint unter dem Gesichtspunkt des Konnexitätsprinzips höchst fragwürdig. Der Grund für die notwendige Umstellung ist die Änderung der Technik bei der Polizei mit der die Funkgeräte der anderen Rettungsdienste kompatibel sein müssen um einen sinnvollen Notfalleinsatz koordinieren zu können. Den Kommunen als Sachaufwandsträgern für die Feuerwehren wird so eine Aufgabe überbürdet, die der Staat ursächlich veranlasst hat. Es entspricht mindestens dem Grundgedanken des Konnexitätsprinzips – jenseits einer juristischen Fachdiskussion – den Staat hierfür finanziell in die Pflicht zu nehmen. Die Staatsregierung lässt eine Solidarität in wirtschaftlich schwierigen Zeiten mit den Kommunen erneut vermissen. Der Landtag hingegen ist sich seiner Verantwortung für die Landkreise, Städte und Gemeinden bewusst und verlangt von der Staatsregierung die bisherige Linie bei der Finanzierung beizubehalten. 

 

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