Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Hubert Aiwanger, Tanja Schweiger, Bernhard Pohl, Joachim Hanisch und Fraktion (FW)

 

Finanzierung des Digitalfunks nicht zum Gegenstand der FAG-Verhandlungen machen

 

Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert, die zwischen den Kommunen, dem Landesfeuerwehrverband, den Rettungsverbänden und der Staatsregierung ausgehandelte Vereinbarung zur Finanzierung des Digitalfunks umzusetzen und nicht zum Gegenstand der Verhandlungen über den Finanzausgleich zumachen.

 

Begründung:

Den Kommunen steht aus Artikel 106 Abs. 7 GG eine Beteiligung am allgemeinen Steueraufkommen zur Erfüllung ihrer Aufgaben zu. Durch diese Leistungen des Staates sollen die Kommunen in die Lage versetzt werden, ihre Aufgaben angemessen zu erfüllen. Die Finanzierung des Digitalfunks ist dagegen als maßnahmenbezogene Förderung auszugestalten, da sie zusätzliche, vom Freistaat Bayern verursachte Leistungen von den Kommunen abverlangt. Die Kommunen, Rettungsverbände und die Polizei könnten nämlich problemlos über Analogfunk kommunizieren, wenn nicht der Freistaat Bayern für die Landespolizei eine Umstellung auf den Digitalfunk vornehmen würde. Die Kosten der Umstellung und des laufenden Betriebs sind daher ursächlich vom Freistaat Bayern veranlasst, weswegen mindestens nach dem Grundgedanken des Konnexitätsprinzips eine staatliche Förderung geboten ist. Vor dem konnexitätsrelevanten Hintergrund wäre eine komplette Finanzierung des Digitalfunks durch den Freistaat Bayern angezeigt gewesen. Die kommunalen Spitzenverbände haben dennoch mit dem damaligen Staatssekretär Dr. Weiß einen Kompromiss gefunden, der für beide Parteien tragbar ist. Die Freien Wähler fordern die Bestätigung dieses Kompromisses durch die Staatsregierung und die umgehende Umsetzung auf Verwaltungsebene ein. Eine Behandlung der Kosten des Digitalfunks im Rahmen der FAG-Verhandlungen ist u.E. zum einen systemwidrig und birgt zum anderen die Gefahr einer Schlechterstellung der Kommunen. Zwar ist davon auszugehen, dass der gefundene Kompromiss in dieser oder ähnlicher Form bestätigt wird. Es ist aber zu befürchten, dass den Kommunen im Gegenzug bei den FAG-Verhandlungen andere Kompromisse abverlangt werden. Es erscheint jedoch nicht sachgerecht, da die damaligen Verhandlungen vom Staatsministerium des Innern im Namen der Staatsregierung geführt wurden und die Kommunen auf die Umsetzung des gefundenen Ergebnisses vertrauen dürfen. Im übrigen entspricht es der Fürsorgepflicht des Staates für die Kommunen, sie in dieser haushaltswirtschaftlich prekären Lage nicht im Regen stehen zu lassen und zu den teilweise dramatischen Ausfällen bei der Gewerbesteuer noch zusätzlich einer Kostenbelastung durch die Umstellung auf den Digitalfunk auszusetzen.

 

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