Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Hubert Aiwanger, Tanja Schweiger, Dr. Hans Jürgen Fahn, Günther Felbinger, Eva Gottstein, Prof. Dr. Michael Piazolo und Fraktion (FW)

 

Flexible Handhabung der Mindestschülerzahl in Grund- und Hauptschulen

 

Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert, ab dem Schuljahr 2009/2010 in Grund- und Hauptschulen eine flexiblere Regelung einzuführen, um grundsätzlich auch Klassen mit weniger als 15 bzw. 13 Schülern zu ermöglichen und damit die regionale Schullandschaft aufrecht zu erhalten.

 

Begründung:

Bisher erhielten alle Schulen in Bayern jeweils zu Schuljahresbeginn ein Schreiben des KM, das (z.B. für das Schuljahr 2008/2009) folgenden Wortlaut hat (Seite 5): „Mindestschülerzahl. Für die Klassen der Grundschule beträgt die Mindestschülerzahl 13. Für die Klassen der Hauptschule beträgt die Mindestschülerzahl 15; Unterschreitungen (bis zu einer Schülerzahl 12) sind nur möglich für Klassen der Jahrgangsstufe 9 (Regelklasse) und10, die infolge Schülerabgangs aus der Jahrgangsstufe 8 bzw. der M 9 die erforderliche Mindestschülerzahl nicht erreichen.“ In Zukunft soll der Passus folgendermaßen lauten: Für die Klassen der Grundschule beträgt die Mindestschülerzahl grundsätzlich 13 und für die Hauptschule grundsätzlich 15. Unterschreitungen bis zu einer Schülerzahl von10 sind möglich für alle Klassen, die aufgrund des Geburten- oder Schülerrückgangs die erforderliche Mindestzahl nicht mehr erreichen, wenn dadurch die Existenz der jeweiligen Schule gesichert und die regionale Schullandschaft erhalten bleibt. Als Beispiel sei angeführt, dass die Zahl der Hauptschulen in Bayern immer mehr zurückgeht. 2001 gab es noch 1.700, heute sind es nur noch 1.000 und 300 weitere sind laut Aussage von Herrn OB Hans Schaidinger (CSU, Präsident des Bayerischen Städtetages) in den nächsten Jahren extrem in ihrem Bestand gefährdet. Gerade für den ländlichen Raum sind Schulen ein unverzichtbarer Bestandteil für das gesellschaftliche Leben. Daher sollten Lösungen erarbeitet werden, die Hauptschule vor Ort zu erhalten. Ein Hindernis war bisher die „15 - Schülergrenze“ als Mindestklassenstärke. Ab dem nächsten Schuljahr sollten daher auf Antrag grundsätzlich auch Klassen mit weniger als 15 Schülern zugelassen werden können, wenn dadurch der Bestand der Hauptschule gesichert wird. In einem Interview mit der Zeitschrift „Focus“ 42/2008 sagte der Bayer. Ministerpräsident Seehofer: „ … Bildung, da müssen wir in Bayern etwas korrigieren – Schulstandorte im ländlichen Raum erhalten. Wieso sollte eine Klasse auf dem Land aufgelöst werden, nur weil sie einen Schüler weniger hat als die Norm? Da müssen wir flexibler werden.“ Diese Aussage unseres Ministerpräsidenten ist voll zu unterstützen und schnell umzusetzen. Auch Herr Staatsminister Dr. Spaenle hat sich in den letzten Tagen für eine flexible Handhabung der Mindestklassenstärke ausgesprochen.

 

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