Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Hubert Aiwanger, Tanja Schweiger, Thorsten Glauber, Joachim Hanisch, Alexander Muthmann und Fraktion (FW)

 

Führerscheinrichtlinie für Feuerwehren und Rettungsdienste

 

Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert, sich bei der Bundesregierung dafür einzusetzen, dass das Führen von Einsatzfahrzeugen der Feuerwehren, der Rettungsdienste und des Katastrophenschutzes von der Richtlinie 2006/126/EG, die das Fahrerlaubnisrecht regelt, ausgenommen werden und durch die Einführung einer nationalen Schüsselzahl (Anlage 9, § 25 Abs. 3 Fahrerlaubnisverordnung) das Führen von Einsatzfahrzeugen bis zu 7,5 t zulässiges Gesamtgewicht (zGG) ermöglicht wird.

 

Begründung:

Auf der Grundlage der derzeit gültigen EU-Führerscheinrichtlinie ist es grundsätzlich nicht mehr möglich, mit einem PKW Führerschein der Klasse B Fahrzeuge über 3,5 t zu führen. Nach dem alten Fahrerlaubnisrecht konnten und können Führerscheininhaber der Klasse 3 Fahrzeuge bis 7,5 t zGG führen. Die Neuregelung führt bei den Feuerwehren zu erheblichen Schwierigkeiten, weil es eine Vielzahl von Fahrzeugen gibt, die zwischen 3,5 t und 7,5 t zGG liegen. Nach einer punktuellen Erhebung im Landkreis Freyung-Grafenau sind bei 92 Feuerwehren insgesamt 115 Fahrzeuge betroffen, die zwischen 3,5 t und 7,5 t liegen, davon nur 28 Fahrzeuge zwischen 3,5 t und 4,25 t. Bei einer geforderten Dreifach-Besetzung der Einsatzfahrzeuge sind daher alleine im Landkreis Freyung-Grafenau insgesamt 345 Fahrzeugführer zu zählen, die neuerdings eine höherwertige Fahrerlaubnis erwerben müssten, um weiterhin „einsatztauglich“ zu sein. Diese verschärfte Regelung ist unter Gesichtspunkten der Straßenverkehrssicherheit und den bisher gemachten Erfahrungen nicht geboten: es sind vor allem auch zu Zeiten der Altregelung keine besonderen Unfallhäufungen von Feuerwehrfahrzeugen bekannt geworden, die durch Fahrer mit dem „alten“ Führerschein der Klasse 3 im Einsatz waren. Die EU-Führerscheinrichtlinie sieht vor, dass der Bundesverkehrsminister das Führen von Einsatzfahrzeugen, die „von den Streitkräften und dem Katastrophenschutz eingesetzt werden oder deren Kontrolle unterstellt sind“ von der Anwendungdieser Richtlinie ausschließen kann. Dazu zählen alle im Katastrophenschutz mitwirkenden Hilfsorganisationen, mithin z.B. auch die Feuerwehren. Aufgrund dieser Regelung kann der Bundesverkehrsminister durch die Einführung einer nationalen Schlüsselzahl das Führen dieser Einsatzfahrzeuge für die genannten Fahrzeuge bis zu 7,5 t zGG ermöglichen. Im Interesse der Sicherheit in all den Räumen des Freistaates Bayern, wo Menschen auf das ehrenamtliche Engagement der Feuerwehren und Rettungsdienste besonders angewiesen sind, aber auch als Zeichen des Vertrauens und der Anerkennung und des Verantwortungsbewusstsein gegenüber unseren Dienstleistenden sollte von dieser Ermächtigung Gebrauch gemacht werden. Dies sollte auch die Staatsregierung mit Nachdruck unterstützen. Die aktuelle Regelung hat u.E. in der Sache nichts besser, doch alles komplizierter und manches teurer gemacht.

 

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