Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Hubert Aiwanger, Tanja Schweiger, Ulrike Müller, Dr. Leopold Herz und Fraktion (FW)

 

Grüne Gentechnik – echte Nachbarschaft statt vermeintlicher „Koexistenz“

 

Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert, sich bei der Europäischen Union dafür einzusetzen,

dass die Entscheidung über den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen und die notwendigen Abstandsflächen von den Ländern in Deutschland und den Regionen in den Mitgliedstaaten selbst getroffen werden kann,

über die Bundesregierung darauf hinzuwirken, dass auf EU-Ebene keine weiteren Genehmigungen für das Inverkehrbringen erteilt werden,

die Freilandforschung in Bayern mit gentechnisch veränderten Pflanzen auf staatlichen Flächen sofort einzustellen,

über die Bundesregierung darauf hinzuwirken, dass die bisher von der in Deutschland zuständigen Stelle, dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit(BVL) erteilten Genehmigungen für die Freisetzung von GVO widerrufen werden,

über die Bundesregierung darauf hinzuwirken, dass die Verordnung über die gute fachliche Praxis bei der Erzeugung gentechnisch veränderter Pflanzen (Gentechnik-Pflanzenerzeugungsverordnung GenTPflEV) wie folgt ergänzt wird:

 § 3 Mitteilungspflicht

(1) Der Erzeuger hat den Nachbarn spätestens drei Monate vor der Aussaat oder Anpflanzung folgende Angaben mitzuteilen:

1. seine Namen und seine Anschrift,

2. das Grundstück des Anbaus sowie die Größe der Anbaufläche,

3. die Pflanzenart sowie die Bezeichnung und den spezifischen Erkennungsmarker der gentechnischen Veränderung. Änderungen in den Angaben sind unverzüglich mitzuteilen. In der Mitteilung ist der Nachbar auf die Regelungen des Absatzes 2 hinzuweisen und aufzufordern, dem Erzeuger innerhalb eines Monats mitzuteilen, ob die benachbarten Flächen mit nicht gentechnisch veränderten Pflanzen bestellt werden, welcher Art diese Pflanzen angehören, welche Bewirtschaftungsform geplant ist und ob der Nachbar dem Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen auf dieser Fläche zustimmt.

(2) Erhält der Erzeuger innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung beim Nachbarn nicht die erforderlichen Auskünfte sowie die Zustimmung zum Anbau, so ist ein Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen auf dieser Anbaufläche nicht zulässig.

 

Begründung:

Über achtzig Prozent der Verbraucherinnen und Verbraucher lehnen gentechnisch veränderte Lebensmittel und somit die Grüne Gentechnik ab. Auch die Landwirtschaft, also unsere Bäuerinnen und Bauern, sehen keinen Nutzen in der Aussaat von gentechnisch verändertem Saatgut. Dennoch besteht derzeit die Möglichkeit in Deutschland genveränderten Mais anzubauen. Die in der Verantwortung stehenden Politiker in Deutschland sprechen gerne von der „Koexistenz“ zwischen konventionellem und gentechnisch verändertem Saatgut. Zu einer echten Koexistenz gehört aber auch, dass die jeweiligen Nachbarn damit einverstanden sind, dass in ihrer unmittelbaren Umgebung solche Pflanzen angebaut werden. Mit der vorgeschlagenen Ergänzung der Gentechnik-Pflanzenerzeugungsverordnung(GenTPflEV) wird dies erreicht.

 

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