Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Hubert Aiwanger, Tanja Schweiger, Florian Streibl und Fraktion (FW)
Humanitäre Lösung für das Bleiberecht
Der Landtag wolle beschließen:
Die Staatsregierung wird aufgefordert, sich für eine humanitäre Lösung in Bezug auf das Bleiberecht einzusetzen. Die Fristen der gesetzlichen Altfallregelung müssen verlängert werden, damit die Betroffenen eine faire Chance auf dem Arbeitsmarkt haben. Außerdem ist in einer Neuregelung des Bleiberechts eine umfassende Lösung für ein Aufenthaltsrecht für Menschen mit unsicherem Aufenthaltsstatus zu finden. Insbesondere folgende Punkte sind dabei umzusetzen:
─ die Trennung von Familien ist zu vermeiden,
─ die Lebensumstände der Menschen und der jeweilige Einzelfall sind angemessen zu berücksichtigen,
─ die Anforderungen an die Sicherung des Lebensunterhalts sind zu senken und besonders gefährdeten Personengruppenwie Kindern, älteren oder kranken Menschen, Alleinerziehenden usw. muss auch ohne eigenständige Lebensunterhaltssicherung ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht gewährt werden,
─ insbesondere bei alten, kranken, behinderten und traumatisierten Menschen, bei Familien mit mehreren Kindern, bei Alleinerziehenden und bei jungen Erwachsenen,die sich in Ausbildung, Studium oder weiterführenden Schulen befinden, sollte die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis nicht von der Erfüllung der „Integrationsvoraussetzungen“ abhängig gemacht werden,
─ zunächst nur befristete Tätigkeiten und Teilzeitbeschäftigungsverhältnisse dürfen nicht zum Ausschluss aus der Bleiberechtsregelung führen,
─ in der Beurteilung der Ausschlussgründe und der Mitwirkungspflichten muss der Einzelfall angemessen gewürdigt werden können,
─ die gesellschaftliche Teilhabe muss gefördert werden(z.B. durch Arbeitserlaubnis für geduldete Menschen, Streichung der Wohnsitzauflage und der Wohnheimunterbringung, Anspruch auf Besuch von Deutschkursen).
Begründung:
Im November 2006 hat sich die Innenministerkonferenz auf eine Bleiberechtsregelung für langjährige geduldete Ausländer geeinigt. Der Gesetzgeber hat 2007 in den §§ 104a und b AufenthaltG eine gesetzliche Altfallregelung eingeführt, die weitgehend die Kriterien für die Gewährung eines Bleiberechts nach dem Beschluss der Innenministerkonferenz übernahm. Dadurch sollten Flüchtlingen, die seit mehr als 6 bzw. 8 Jahren in Deutschland leben, ein dauerhaftes Bleiberecht gewährt werden. Unter den Betroffenen sind viele Kinder oder Jugendliche, die hier in Deutschland geboren und aufgewachsen sind und deshalb vollkommen integriert sind, ohne aber gleichzeitig eine Zukunftsperspektive zu haben. Mit dem 31. Dezember 2009 läuft die vorläufige Aufenthaltserlaubnis zehntausender Menschen im Rahmen der Bleiberechtsregelung ab. Die meisten werden bis zu diesem Zeitpunkt die damit verbundene Forderung nach eigenständiger Sicherung des Lebensunterhalts noch nicht erfüllen können und werden deshalb in die Duldung bzw. in die Ausreisepflichtigkeit zurückfallen. Der Aufenthaltstitel kann nach § 104a Abs. 5 nur dann verlängert werden, „wenn der Lebensunterhalt des Ausländers bis zum 31. Dezember 2009 überwiegend selbständig durch Erwerbstätigkeit gesichert war oder wenn der Ausländer mindestens seit dem1. April 2009 seinen Lebensunterhalt nicht nur vorübergehend eigenständig sichert. Für die Zukunft müssen in beiden Fällen Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass der Lebensunterhalt nicht nur vorübergehend eigenständig gesichert sein wird. “Die Bedingungen für die Bleiberechtsregelung sind teilweise so eng gefasst, dass ein Großteil der Betroffenen diese nicht erfüllen kann. Durch die aktuelle gesamtwirtschaftliche Situation haben die Betroffenen gar nicht die Möglichkeit, einen solchen Status zu erreichen. Hier herrscht akuter Handlungsbedarf. Das Bleiberecht muss über den 31. Dezember 2010 hinaus verlängert werden. Außerdem müssen die bisherigen Regelungen verbessert werden. Es sollen nicht nur Zahlen zu Einkommen und Lebensunterhalt berücksichtigt werden dürfen, sondern darüber hinaus neben humanitären Aspekten auch Integrationsprognosen gewürdigt werden.
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