Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Hubert Aiwanger, Dr. Leopold Herz, Ulrike Müller und Fraktion (FW)
Impfung der Rinder gegen die Blauzungenkrankheit
Der Landtag wolle beschließen:
Die Staatsregierung wird aufgefordert,
die zuständigen Veterinärbehörden anzuweisen, dass bei der Durchführung der Impfung gegen die Blauzung ein den bayerischen Rinderbeständen der Erfassung der Auswirkungen auf die Rinderbestände Sorge getragen wird. Dazu muss ein einheitlicher Erfassungs- und Meldebogen zwingend an die jeweiligen Tierhalter durch die zuständige Veterinärbehörde versandt werden.
die zuständigen Veterinärbehörden anzuweisen, dass bei der Durchführung der Impfung gegen die Blauzunge auf eine möglichst tierschonende Ausführung zuachten ist. Dazu müssen alle Tierhalter und die mit der Durchführung der Impfung beauftragten Tierärzte nochmals auf die jeweils vom Hersteller benannten Ausschlusskriterien von der Impfung und die zwingende Einhaltung der guten Veterinärpraxis hingewiesen werden.
Begründung:
Die Blauzungenkrankheit wird von einem Virus ausgelöst und verursacht in betroffenen Beständen große wirtschaftliche Schäden. Diese können bis zum Tod der infizierten Nutztiere führen. Nach Angaben des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) sind im zweiten Halbjahr 2008 in Deutschland 5.081 bestätigte Blauzungenkrankheitsfälle aufgetreten. Im Vergleich dazu sind im zweiten Halbjahr 2007 20.623 Fälle verzeichnet. Dieser Rückgang ist mit großer Wahrscheinlichkeit auf die im Mai 2008 angelaufene Impfung von Rindern, Schafen, Ziegen sowie landwirtschaftlich gehaltenem Wild zurückzuführen. Grundlage hierfür ist die „EG-Blauzungenbekämpfung-Durchführungs-Verordnung“. Es werden drei Impfstoffe gegen den erstmals im Jahr 2006 nachgewiesenen Serotyp 8 eingesetzt, die bisher keine Zulassung besitzen (die Zulassungsverfahrenlaufen). Um trotz des Fehlens der Zulassung mit der Impfung beginnen zu können, wurden mittels einer Dringlichkeitsverordnung des BMELV (Verordnung über bestimmte Impfstoffe zum Schutz vor der Blauzungenkrankheit) folgende Impfstoffe von der Zulassungspflicht ausgenommen, soweit sie ausschließlich inaktivierte Erreger enthalten und bei ihrer Herstellung nur Virusstämme des Serotyps 8 verwendet worden sind:
1. BTVPUR Alsap 8 der Firma Merial
2. Zulvac 8 der Firma Fort Dodge
3. BLUEVAC-8 der Firma CZ Veterinaria
4. Bovilis BTV 8 der Firma Intervet
Um die Unschädlichkeit und Wirksamkeit der Impfstoffe zu dokumentieren, wurde in Mecklenburg-Vorpommern ein Impfversuch durchgeführt, der vom Friedrich-Loeffler-Institut wissenschaftlich begleitet wurde. Die Impfstudie wurde an insgesamt 1.207 Rindern und 1.456 Schafen aus drei verschiedenen landwirtschaftlichen Betrieben durchgeführt. Dabei ergab sich, dass alle drei getesteten Impfstoffe von den jeweiligen Tieren in den drei Betrieben gut vertragen wurden. Seit dem Beginn der flächendeckenden Impfung in Bayern wird jedoch von vielen landwirtschaftlichen Betriebsleitern auf die erheblichen negativen Auswirkungen auf die Herdengesundheit (u.a. Fruchtbarkeitsstörungen bei Schafböcken und Verwerfensfälle) ihrer Tierbestände hingewiesen. Allein in Bayern gibt es ca. 3,43 Mio. Rinder, die in ca. 63.000 Beständen stehen. Um diese in der Praxis heftig geführte Diskussion auf eine sachliche Ebene zu heben, ist die Erfassung der tatsächlichen Umstände unvermeidlich. Aus der Praxis wird ebenfalls von einem allzu sorglosen Umgang mit den Impfstoffen in Bezug auf gesundheitlich geschwächte und hochtragende Tiere berichtet. Dies ist mit dem Tierschutz nicht zu vereinbaren und muss unbedingt vermieden werden.
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