Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Hubert Aiwanger, Tanja Schweiger und Fraktion (FW)

 

Konjunkturprogramm II: Klarheit für Kommunen über die Verwendung der Investitionsmittel schaffen

 

Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert, bei der für den 10. Februar 2009 geplanten Ministerratsentscheidung, spätestens jedoch bis Ende Februar, die Unklarheiten im Bereich Konjunkturprogramm zu beseitigen und die Kommunen insbesondere zu nachfolgenden Fragestellungen umgehend zu informieren:

Wie wirkt sich das Konjunkturprogramm im Bereich Breitbandversorgung auf den ländlichen Raum aus?

Sieht die Staatsregierung die 100%-ige Versorgung im ländlichen Raum bis 2018 als ausreichend an?

Wird im Bereich der Investitionen auch im Baubereich das „Windhundprinzip“ gelten oder werden Prioritätenlisten erstellt? Welche Gemeindenerhalten Zuschüsse?

Welche Zeitpläne liegen vor?

 

Begründung:

DSL: Die DSL-Ausstattung im ländlichen Raum wird nach Absicht der Bundesregierungerst 2018 zu 100 Prozent abgeschlossen sein. Das ist eine Benachteiligung des ländlichen Raums. Es geht dabei nicht nur darum, dass Firmen Wettbewerbsnachteile haben (und somit Gemeinden Standortnachteile), sondern auch darum, dass Jugendliche und Studierende durch schlechte DSL-Ausstattung Nachteile gegenüber anderen Jugendlichen in den Metropolregionen haben.

Baubereich: Den Kommunen stehen gerade im Bereich der Schul- und Kindergartensanierungen nur der August und September zur Verfügung. Dies betrifft u.a. auch energetische Sanierungsmaßnahmen. Man kann und sollte schließlich im Herbst oder Winter keine Fenster wechseln. Für die Umsetzbarkeit von Konjunkturmaßnahmen noch im HH-Jahr 2009 müssen daher spätestens Anfang Juni die Aufträge von den Gemeinden erteilt werden, da die Fertigung von Fenstern etc. mindestens 6 Wochen dauert. Die Vergabe muss somit Mitte Mai erfolgen, die Ausschreibung folglich bis spätestens Mitte April. Demzufolge haben die Kommunen wenig Zeit, zumal bis jetzt nicht feststeht, wie die Anträge gestellt werden müssen (Rahmenbedingungen für Förderfähigkeit, Bearbeitungszeit der Behörden und Genehmigungsverfahren etc.). Es ist deswegen darauf hinzuwirken, dass von der Staatsregierung möglichst schnell Klarheit bei den Förderstellen geschaffen wird, damit unverzüglich begonnen werden kann. Zu bedenken ist auch, dass viele Projekte gleichzeitig laufen werden, was bei Firmen und Planern zusätzlich Engpässe schaffen wird.

 

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