Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Hubert Aiwanger, Tanja Schweiger, Thorsten Glauber, Alexander Muthmann und Fraktion (FW)
Novellierung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure HOAI retten
Der Landtag wolle beschließen:
Die Staatsregierung wird aufgefordert, sich bei der Bundesregierung, insbesondere bei Bundeswirtschaftsminister Karl Theodor zu Guttenberg, dafür einzusetzen, dass der Referentenentwurf für die Novellierung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) endlich vorgelegt wird; ihren Einfluss geltend zu machen, dass die Teile X bis XIII im verbindlichenTeil des Gesetzes verbleiben.
Begründung:
Bereits im Jahr 1995 hat der Bundesrat die Bundesregierung aufgefordert, die lange überfällige HOAI zu novellieren und zu modernisieren. Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vom 11.11.2005 wurde endlich die Novellierung der HOAI vereinbart. Das federführende Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) hat schließlich im Februar 2008 einen ersten Referentenentwurf zur 6. HOAI-Novelle vorgelegt, der angesichts der massiven Kritik des freiberuflichen Berufsstandes der Ingenieure und Architekten und auch von großen Teilen der Politik zur Überarbeitung zurückgezogen werden musste. Trotz wiederholter Ankündigungen, zuletzt für Mitte Januar 2009, hat das BMWi noch immer keinen überarbeiteten Referentenentwurf vorgelegt. Diese Verzögerung stellt die im Koalitionsvertrag vereinbarte Novellierung der HOAI noch in dieser Legislaturperiode ernsthaft in Frage. Die novellierte HOAI muss bis März 2009 dem Bundeskabinett vorliegen, sonst kann die Neufassung nicht mehr in dieser Legislaturperiode vom Bundesrat verabschiedet werden. Das wiederum bedeutet, dass die HOAI bis Ende 2009 zum Inkrafttreten der EU-Dienstleistungsrichtlinie nicht mehr zu retten sein wird. Den Berufsständen der Architekten und Ingenieure ist u.E. die weitere Verschleppung der Novellierung nicht mehr zu vermitteln. Bei den Teilen X bis XIII handelt es sich nicht um Beratungsleistungen, sondern um Planungsleistungen, die unabdingbar Teile eines interdisziplinären Planungsprozesses sind. Sie sind deswegen zwingend im verbindlichen Teil der HOAI zu belassen. Es sei auf die zahlreichen Bekenntnisse der Bayerischen Staatsregierung in der Vergangenheit zur HOAI als wichtiges Verbraucherschutzgesetz, als wertvolles Werkzeug zur Verwaltungsvereinfachung bei der Vergabe von Ingenieurleistungen und als Existenzsicherung des Architekten- und Ingenieurmittelstands verwiesen. Zuletzt wurde der Passus im aktuellen Koalitionsvertrag zwischen CSU und FDP berücksichtigt.
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