Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Hubert Aiwanger, Tanja Schweiger, Ulrike Müller, Dr. Leopold Herz, Prof. (Univ. Lima) Dr. Peter Bauer, Dr. Hans Jürgen Fahn, Günther Felbinger, Eva Gottstein, Thorsten Glauber, Joachim Hanisch, Claudia Jung, Peter Meyer, Alexander Muthmann, Prof. Dr. Michael Piazolo, Bernhard Pohl, Mannfred Pointner, Markus Reichhart, Florian Streibl, Dr. Karl Vetter, Jutta Widmann und Fraktion (FW)

 

Saatguthersteller besser kontrollieren

 

Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert,

─ dem Ausschuss für Umwelt und Gesundheit einen umfassenden Bericht über die erfolgte Ausbringung von mit nicht für den Anbau zugelassenem GVO-Saatgut verunreinigtem Maissaatgut im Freistaat Bayern vorzulegen. Dabei ist neben der Anzahl der betroffenen Betriebe und der Hektarzahl auch eine Aufstellung über den entstandenen Schaden vorzustellen;

─ die rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, dass die betroffenen Landwirte für den Fall, dass kein Verursacher nachgewiesen bzw. haftbar gemacht werden kann, durch staatliche Mittel entschädigt werden;

─ die in Bayern mit der Umsetzung des Gentechnikgesetzes befassten staatlichen Stellen:

─ Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittel (experimentelle Überwachung von Produkten)

─ Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft (Probenentnahme im Rahmen der Saatgutverkehrskontrolle)

─ Regierung von Oberbayern und Regierung von Unterfranken (zuständig für die Überwachung des Vollzuges des Gentechnikgesetzes in Süd- bzw. Nordbayern)

anzuweisen, die Probenentnahme und Untersuchung zukünftig so durchzuführen, dass sichergestellt ist, dass die Ergebnisse rechtzeitig vor der Aussaat vorliegen;

─ auf die Saatguthersteller einzuwirken bzw. gesetzlich sicherzustellen, dass sich solche Fälle nicht wiederholen können. Insbesondere ist nicht zu akzeptieren, dass sie sich weigern zu akzeptieren die Daten der getäuschten Kunden herauszugeben und dies erst gerichtlich eingeklagt werden muss.

 

Begründung:

Derzeit wird in Fachkreisen und in den Medien heftig über die erfolgte Aussaat von mit GVO verunreinigtem Maissaatgut in Deutschland diskutiert. Insgesamt sollen nach ersten Veröffentlichungen etwa 2.000 ha in sieben Bundesländern, darunter auch Bayern, betroffen sein.

Für GVO-Verunreinigungen von Saatgut gibt es keinen Schwellenwert, sondern eine Nulltoleranz. Zuständige Stellen für die Überwachung des Vollzuges des Gentechnikgesetzes sind in Bayern die Regierung von Oberbayern (Südbayern) und die Regierung von Unterfranken (Nordbayern). Die Probenentnahme erfolgt durch die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft in Zusammenarbeit mit den örtlich zuständigen Landwirtschaftsämtern im Rahmen der Saatgutverkehrskontrolle. Aufgabe des Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittel ist die experimentelle Überwachung von Produkten beim Vollzug des Gentechnikgesetzes.

Es ist nicht zu akzeptieren, dass offensichtlich nicht sichergestellt ist, dass die Ergebnisse der Untersuchungen auf GVO-Verunreinigungen rechtzeitig vor der Aussaat vorliegen und die betroffenen Abnehmer nicht informiert wurden, obwohl das betreffende Saatgut bereits im Februar unter der Regie des niedersächsischen Landwirtschaftsministeriums untersucht wurde.

Dass es bis zur Aussaat kommen konnte, hätte vermieden werden müssen. Die Staatsregierung muss sicherstellen, dass nicht die betroffenen Landwirte, die sich auf die staatliche Überwachung verlassen haben, für den entstanden Schaden (Kosten für das Saatgut, Ausbringung, Fruchtbetreuung und Ernteausfall) aufkommen müssen

 

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