Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Hubert Aiwanger, Dr. Leopold Herz, Ulrike Müller und Fraktion (FW)

 

Senkung des Steuersatzes für Agrardiesel (Gasölregelung)

 

Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert,

sich dafür einzusetzen, dass § 57 des Energiesteuergesetzes wie folgt geändert wird: Abs. 6 „Die Steuerentlastung nach Abs. 5 Nr. 1 wird je Kalenderjahr und entlastungsberechtigtem Betrieb nur bis zu einer Höchstmenge von 10.000 Litern und unter Abzug eines Selbstbehaltes von 350 Euro gewährt“,soll komplett entfallen;

sich für eine Harmonisierung der in § 57 Abs. 5 Nr. 1 festgesetzten Steuerentlastungen für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft auf das europäische Niveau einzusetzen.

 

Begründung:

Der in § 57 Abs. 6 festgesetzte Selbstbehalt von 350 Euro benachteiligt insbesondere die kleinstrukturierte bayerische Landwirtschaft. Zusammen mit der Bagatellgrenze von 50 Euro ergibt sich eine Untergrenze von 400 Euro. Betriebe mit einem Erstattungsanspruch,der darunter liegt, scheiden völlig aus der landwirtschaftlichen Gasölregelung aus. Die Steuer von durchschnittlich 40 Cent auf den Liter Agrardiesel in Deutschlandüber steigt bei weitem die Steuersätze in den Nachbarländern, die zwischen 0 Cent und10 Cent Steuer liegen. Dadurch entstehen für die deutsche Landwirtschaft erhebliche Wettbewerbsverzerrungen.

 

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