Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Hubert Aiwanger, Tanja Schweiger, Prof. (Univ Lima) Dr. Peter Bauer, Dr. Karl Vetter und Fraktion (FW)
„Soziale Gesundheitsversicherung“
Der Landtag wolle beschließen:
Die Staatsregierung wird aufgefordert, sich im Bundesrat dafür einzusetzen, dass das gegenwärtige Krankenversicherungssystem neu organisiert wird. Das angestrebte System soll in Form der „Sozialen Gesundheitsversicherung“ gefasst werden. Dies bedeutet, dass die folgenden Kernelemente enthalten sein müssen:
1. Grundlage des neuen Krankenversicherungssystem ist die Pflicht zur Versicherung hinsichtlich des gesetzlich zu bestimmenden Leistungsumfangs der Sozialen Gesundheitsversicherung für alle Einwohner, die es dem Einzelnen überlässt, bei welcher Versicherung – gesetzlich oder privat – er seine Gesundheitsversicherung abschließen möchte. Die Pflichtversicherungsgrenze wird aufgehoben.
2. Es gilt ein Kontrahierungszwang. Alle Krankenversicherungen müssen für die Leistungen der Sozialen Gesundheitsversicherung alle Versicherungswilligen ohne Gesundheitsprüfung oder Risikozuschläge akzeptieren. Dies gilt nicht für die Zusatzversicherungen.
3. Öffentlich-rechtliche Krankenkassen stehen im fairen Wettbewerb neben privaten Krankenversicherungen. Alle Kassen und privaten Krankenversicherungen können bestehen bleiben und die soziale Gesundheitsversicherung für alle anbieten.
4. Versicherungsfremde Leistungen, wie die Versicherung von Kindern, gehören nicht in den Leistungskatalog der Sozialen Gesundheitsversicherung, sondern müssen aus Steuermitteln finanziert werden.
5. Die Beiträge werden einkommensabhängig gestuft und es werden auch weitere Einkommen (Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung) herangezogen, d.h. eine soziale Finanzierung findet statt. Die Beitragsbemessungsgrenze entfällt. Dadurch werden die Beiträge und damit die Lohnnebenkosten sinken und so ein Impuls für die Wirtschaft gesetzt.
6. Ein System der Kostenerstattung wird eingeführt. Alle Versicherten erhalten eine Rechnung nach ihrem Arztbesuch, so dass sie genau wissen, was ihre Behandlung gekostet hat. Diese reichen sie bei ihrer Krankenversicherung ein. Für die Erstattung durch die Krankenversicherung wird eine gesetzliche Frist festgelegt. Eine Abtretung an die Versicherung gerade für ältere Menschen,die eine Rechnung nicht mehr prüfen können, und sozial Schwache ist vorzusehen.
7. Die Praxisgebühr entfällt.
8. Der Gesundheitsfonds wird abgeschafft.
Begründung:
Das derzeitige Krankenversicherungssystem wird u.E. seiner Aufgabe, die medizinische Versorgung aller Bürger zu sichern, nicht mehr gerecht. Die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung steigen und deren Leistungsumfang nimmt ab. Gleichzeitig wird den Ärzten ein unüberschaubarer Berg an Bürokratie aufgebürdet, wofür sie noch nicht einmal eine leistungsgerechte Honorierung erhalten. Gerade die letzte Honorarreform der Ärzte hat zu einer weiteren Gefährdung der Gesundheitsversorgung in Bayern geführt. Aus diesem Grund besteht akuter Handlungsbedarf, der von Bayern angestoßen werden muss, da auf Bundesebene kein Handeln erkennbar ist. Die logisch zwingende Konsequenz ist ein neues Gesundheitssystem, denn das jetzige System ist nicht reformierbar: Dies zeigen die unzähligen Reformversuche der vergangenen Jahrzehnte, von denen keiner auch nur ansatzweise zum Erfolg geführt hat. Die demografische Entwicklung, der medizinische Fortschritt sowie die Aufnahme versicherungsfremder Leistungen in die gesetzliche Krankenversicherung, obwohl diese durch den Staat aus Steuermitteln finanziert werden sollten, tun ihr Übriges. Nicht zuletzt fehlen Anreize für einen kostenbewussten Umgang mit den Geldern der Versicherten. Ein neues Krankenversicherungssystem mit den beantragten Elementen brächte für alle Beteiligten Vorteile: Die Versicherten könnten zwischen allen Krankenversicherern– gesetzlich und privat – wählen. Gleichzeitig wäre eine medizinische Versorgung auf hohem Niveau bei überschaubaren, sozialgestaffelten Beiträgen möglich. Die Leistungserbringer würden leistungsgerecht honoriert und wären weniger Bürokratie ausgesetzt. Die gesetzlichen Krankenversicherungen kämen in den Genuss einer Ausweitung des Marktes auf die bislang privat Versicherten. Sie können vermehrt Zusatzversicherungen anbieten. Durch die Möglichkeit der eigenen Beitragsgestaltung stehen sie wieder imfairen Wettbewerb miteinander, was ihnen durch den Gesundheitsfonds und den Einheitsbeitragssatz genommen wurde. Die privaten Krankenversicherungen können ihren Markt auf die bislang gesetzlich Versicherten (rund 90 Prozent der Bevölkerung)ausweiten und ihnen eröffnen sich dadurch auch verbesserte Möglichkeiten im Bereich des Zusatzversicherungsgeschäfts.
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