Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Hubert Aiwanger, Tanja Schweiger, Joachim Hanisch und Fraktion (FW)

 

Staatliches Förderprogramm für die Sanierung der Abwasserkanäle

 

Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert, darauf hinzuwirken, dass zeitnah im  Rahmen der „Richtlinien für Zuwendungen zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben (RZWas 2005)“

a) unter Ziffer 2.3 die Sanierung aller Abwasserkanäle, unabhängig vom Bauzeitpunkt, als förderfähig ausgewiesen wird,

b) die Sanierung von einem Vertrauensschutztatbestand nicht abhängig gemachtwird,

c) im Rahmen der Förderung dem strukturschwachen ländlichen RaumVorrang eingeräumt wird,

d) für die notwendigen Sanierungen ausreichende Fördermittel bereitgestelltund hierfür die entsprechenden Änderungen im FAG im Rahmen des Art.13e vorgenommen werden.

 

Begründung:

Die Abwasserkanalisation in Bayern weist eine Länge von ca. 80.000 km auf, wobei der Anschlussgrad 95,5 Prozent beträgt. Allein diese Zahlen zeigen, welcher ökonomische Aufwand notwendig ist, ein derartiges Netz bereit zu halten. Diesem Netz werden jährlich ca. 1,6 Mrd. m³ Abwasser zugeführt. Hieraus wird auch die ökologische Bedeutung einer intakten Kanalisation ersichtlich. Der kürzlich erschienenen aussagekräftigen Studie des bayerischen Landesamtes für Umwelt (LfU) ist zu entnehmen, dass ca. 12.500 km dieses Netzes kurz- und mittelfristig sanierungsbedürftig sind. Allein der Aufwand hierfür wird auf mindestens 3,6 Mrd. Euro geschätzt. Unter Berücksichtigung einer mittelfristigen realistischen Sanierungszeit von sechs Jahren hätten die Kommunen hierfür jährlich einen Aufwand von 600 Mio. Euro aufzubringen. Darüber hinaus ist eine Steigerung des Sanierungsbedarfs in den nächsten Jahren zu erwarten. In Zeiten wegbrechender Einnahmen der Kommunen können diese allein die Aufgabe nicht bewältigen. Angesichts der objektiv bestehenden Finanznot der Kommunen bedarf es eines dringenden Handlungsbedarfs. Ohne Hilfe des Landes werden die Gemeinden es nicht schaffen, den notwendigen wirkungsvollen Gewässerschutz im Rahmen der Daseinsvorsorge zu gewährleisten. Insbesondere ist hierbei zu berücksichtigen,  dass den ländlichen Flächengemeinden für die leitungsgebundenen Einrichtungen wesentlich höhere Aufwendungen pro Kopf entstehen als Gemeinden in Verdichtungsräumen. Daher ist es erforderlich, den ländlichen Raum in besonderem Maße zu fördern. Auch ist eine mittelbare Finanzierung über eine Gebührenerhöhung, die ausschließlich die Bürgerinnen und Bürger treffen würde, nicht zumutbar. Denn überschlägig wäre mit einer Gebührenerhöhung von weit über zwei Euro pro Kubikmeter zu rechnen, was insbesondere für Familien in keiner Weise tragbar ist.

 

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